Gegenstand der Abmahnung

Am 21.01.2016 hat Frau Susanne Grezlik durch die Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker, Beethovenstraße 3, 59174 Kamen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Mitbewerber aussprechen lassen.

 

In dem mir vorliegenden Schreiben führt Rechtsanwalt Dirk Dreger, der Sachbearbeiter, aus, seine Mandantin über ihren gewerblichen eBay-Shop unter dem Verkäufernamen „babys-cars-shop“ Produkte aus dem Bereich Kindermode vertreibe. Der Grund der Beauftragung sei der gewerbliche Onlineauftritt unter der Internethandelsplattform eBay, über den der Abgemahnte ebenfalls Kindermode anbieten würde.

 

Frau Susanne Grezlik habe bezüglich der Angebote des Abgemahnten feststellen müssen, dass diese erhebliche Wettbewerbsverstöße aufweisen würden, die ihrerseits geeignet seien, den Wettbewerb und damit auch sie nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

 

Gegenstand der Susanne Grezlik Abmahnung

In einem exemplarisch aufgeführten Angebot sei u.a. festgestellt worden, dass der Abgemahnte in dem Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ weder eine E-Mail-Adresse noch eine Telefonnummer vorhalten würde.

 

Darüber hinaus werde der Kunde nicht darüber unterrichtet, welche Schritte zu einem Vertragsschluss führen würden, darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei und darüber wie der Kunde mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen könne.

 

Des Weiteren wird von der Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker moniert, dass der Abgemahnte in seinen an Verbraucher gerichteten Angeboten nicht über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht informieren würde.

 

Zunächst würden Unterlassungsansprüche geltend gemacht, so die weitere Aussage der Abmahnung. Dem Abgemahnten werde aufgegeben, bis zum 28.01.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Sodann ergeht der ausdrückliche Hinweis, dass Frau Susanne Grezlik dem Abgemahnten durch diese außergerichtliche Abmahnung die Gelegenheit geben möchte, die Angelegenheit noch außergerichtlich klären zu können.

 

Rechtsanwalt Dreger teilt sodann mit, dass seiner Partei Kosten entstanden seien, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 12 I Satz 2 UWG verpflichtet sei. Es werde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 20.000 EUR angesetzt. Insgesamt summieren sich die Rechtsanwaltsgebühren auf 1.171,67 EUR brutto. Dieser Betrag sei zahlbar bis zum 04.02.2016.

 

Abschließend sei noch der Hinweis erlaubt, dass die Abmahnerin keine persönlichen Kontaktaufnahmen wünschen würde.

Abmahnung Susanne Grezlik

wegen keine Telefonnummer und keine E-Mail-Adresse in der Anbieterkennzeichnung auf eBay.de u.a.

vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Jan B. Heidicker

Stand: 01/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.