Gegenstand der Abmahnung

Am 27.06.2017 hat Herr Sven Teschke durch die Rechtsanwälte hgu, Dr. Gerhard Hackenberger, Mag. Jürgen Greilberger, Dr. Christian Ulm, Mag. Kurt Kulac, Kaiserfeldgasse 27/IV, 8010 Graz, Österreich, eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Sachbearbeiter, Mag. Kurt Kulac, teilt mit, dass der Abgemahnte offenbar seit Mitte Juni 2017 bis zum Tag der Abmahnung auf seiner Internetseite ein Foto von einem Brombeerstrauch verwenden würde, das von Herrn Teschke angefertigt worden sei. Dieser habe sein Foto auf Wikimedia Commons veröffentlicht und unter den Bedingungen einer dort genau bezeichneten Lizenz zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Hinweise dafür seien direkt beim jeweiligen Bild auf Wikimedia Commons angegeben. Jedenfalls wären der seines Mandanten, sowie der Lizenzhinweis direkt am oder im Bild anzugeben gewesen. Die Lizenzbedingungen seien von dem Abgemahnten nicht eingehalten worden und die Nutzung erfolge daher rechtswidrig, so Mag. Kulac.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild als Abmahngrund

Weiter schreiben die hgu Rechtsanwälte, dass sie beauftragt seien, gegen den Abgemahnten eine Klage auf Unterlassung derartiger Handlungen einzubringen.

 

Zuvor könne dem Abgemahnten jedoch Gelegenheit gegeben werden, durch die Übermittlung der beiliegenden Unterlassungserklärung sowie durch Überweisung der in diesem Zusammenhang anerlaufenen tarifmäßigen Kosten in Höhe von 344,12 € zzgl. der Entschädigung für die lizenzwidrige Nutzung in Höhe von pauschal 180,00 € sohin insgesamt 524,12 € bis längstens 25.7.2017 zu zahlen. Mit der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, bei jedem Verstoß pro Tag und Webseite an Herrn Sven Teschke eine Konventionalstrafe in Höhe von 100,00 € zu bezahlen, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens nicht ausgeschlossen werde.

Abmahnung Sven Teschke

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch hgu Rechtsanwälte

Stand: 06/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.