Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen im Namen der SVH-Store UG (haftungsbeschränkt) von dem Bevollmächtigten Rechtsanwalt Peter Dettmar vom 28.09.2015 habe ich vorliegen. Es geht um die Bewerbung eines Produktes, vorliegend Handyhüllen unter der Bezeichnung „Leder“, wenn dieses nicht aus echtem Leder, sondern womöglich aus Kunstleder besteht.

 

Anhand von mehreren abgebildeten Screenshots wird belegt, dass der Abgemahnte unter seinem gewerblichen eBay-Auftritt die Produkte „Wildleder Handy Tasche Flip Case Cover Hülle Wallet Case Etui Schutz Bumper“, „Wildleder Handy Tasche Flip Case Klapp Cover Brieftasche Etui Schutz Hülle“, „Prestige Handy Brieftasche Leder Tasche Etui Schutz Hülle Handytasche Cover“ offeriert haben soll. Diese vorstehenden Produkte würden in der jeweiligen Suchzeile als „Wildleder“, „Leder“, „Leder Tasche“, „Leder Etui“, „Leder Hülle“, „Leder Handytasche“ und „Leder Cover“ angeboten sowie unter den jeweiligen Artikelmerkmalen als „Material: Leder“ bzw. „Material: Wildleder“ angeboten werden.

 

Grund der Abmahnung von der SVH-Store UG (haftungsbeschränkt)

Rechtsanwalt Peter Dettmar teilt mit der Abmahnung im Auftrag der SVH-Store UG (haftungsbeschränkt) mit, dass anhand von Testkäufen festgestellt worden sei, dass die von dem Abgemahnten angebotenen und verkauften Produkte jedoch aus Kunstleder und nicht aus echtem Leder oder Wildleder bestehen würden. Überdies würde der Abgemahnte selbst im weiteren Verlauf des Angebotes unter „Artikelmerkmale“ das Material als „Kunstleder“ angeben.

 

Der Unterzeichner weist darauf hin, dass hierin jeweils eine irreführende Werbung im Sinne des § 5 Abs. I Nr. 1 UWG liegen würde. Es handele es sich um eine unwahre und zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Wareneigenschaften (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2012, AZ: I-4 U 174/11).

 

Die SVH-Store UG sei dem Abgemahnten als des Betreiberin des eBay-Shops „coolgadget_de“ / „CoolGadget_Store“ bzw. „www.svh-store“ sowie bei Amazon als „CoolGadget“ bekannt und vertreibe vergleichbare Produkte im Internet, so Rechtsanwalt Peter Dettmar.

 

Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung aufgefordert, die Wettbewerbsverstöße unverzüglich einzustellen. Darüber hinaus soll der Abgemahnte bis zum 09.10.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und bis zum 14.10.2015 die Kosten der Abmahnung in Höhe von 865,00 EUR (Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 15.000 EUR) auf das Konto des Bevollmächtigten der Abmahnerin zahlen.

Abmahnung SVH-Store UG (haftungsbeschränkt)

wegen Wettbewerbsverstößen (Werbung mit „Leder“ obwohl Produkt aus Kunstleder)

vertreten durch Rechtsanwalt Peter Dettmar

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.