Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Frau Swetlana Müller durch die Klier & Ott GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin vom 22.10.2015 liegt mir vor.

 

Mit diesem teilt der Sachbearbeiter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Torsten Stöber mit, dass zwischen der Abmahnerin und dem Abgemahnten ein Wettbewerbsverhältnis bestehe, da beide Parteien im Wege des Internet-Versandhandels Schmuck und Uhren vertreiben würden und dabei ihre Ware zum Verkauf an Endverbraucher anbieten würden. Frau Swetlana Müller habe festgestellt, dass der Abgemahnte sowohl auf der Internet-Handelsplattform eBay, als auch bei Amazon in wettbewerbswidriger Weise zum Kauf anbieten würde.

 

Grund für die Abmahnung von Swetlana Müller

So hätte der Abgemahnte am 19.10.2015 auf der Internet-Handelsplattform Amazon diverse Uhren angeboten. In den Angeboten würde der Abgemahnte eine Widerrufsbelehrung vorhalten, die wie folgt laute:

 

„Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. …“

 

Auch auf der Handelsplattform eBay hätte der Abgemahnte eine gleichlautende Widerrufsbelehrung in den rechtlichen Informationen seiner Angebote bereitgestellt.

 

Rechtsanwalt Stöber teilt mit, dass der Bundestag am 20.09.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbrauchrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung beschlossen, welches am 27.09.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei. Gemäß Artikel 15 des Gesetzes sei dieses am 13.06.2014 (0:00 Uhr) in Kraft getreten. Eine Übergangsregelung sei nicht eingeräumt worden.

 

Widerrufsbelehrung nicht korrekt und wettbewerbswidrig

Ausweislich der aktuellen gesetzlichen Vorschriften sei die von dem Abgemahnten erteilte Widerrufsbelehrung nicht korrekt. Weder entspreche sie der Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers, noch seien die zitierten gesetzlichen Vorschriften zutreffend, so der Sachbearbeiter der Abmahnung weiter.

 

Es wird moniert, dass aufgrund der von dem Abgemahnten falsch erteilten Widerrufsbelehrung es dem Verbraucher nicht möglich sei, den Beginn der Widerrufsfrist zu prüfen bzw. nachzuvollziehen. Darüber hinaus würde es das Zitieren falscher Vorschriften dem Verbraucher unmöglich machen, seine Rechte zu überprüfen.

 

Weiter heißt es in der Abmahnung vom 22.10.2015, dass die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen des BGB die Funktion haben würden, die Gegebenheiten auf dem Markt der Fernabsatzgeschäfte festzulegen und gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (OLG Frankfurt MMR, 529). Es handele sich somit um Marktverhaltensregelungen, deren Nichtbeachtung einen Wettbewerbsverstoß nach § 3 i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG begründen würden (vgl. Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 33. Auflage, § 4 Rn. 11.170e; OLG Hamm, NJW 2005, 2319).

 

Swetlana Müller fordert eine Unterlassungserklärung

Die Klier & Ott Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft mbH richtet dem Abgemahnten sodann im Auftrag von Frau Swetlana Müller aus, dass diese ermächtigt seien, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Der Abgemahnte wird dann aufgefordert, bis zum 27.10.2015, 18:00 Uhr die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen.

 

Im weiteren Verlauf wird dem Abgemahnten angetragen, Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 20.000 EUR, mithin 984,60 EUR netto, bis zum 05.11.2015 zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Kostenerstattungspflicht sowohl unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Schadensersatzes als auch der auftraglosen Geschäftsführung ergeben würde.

Abmahnung Swetlana Müller

wegen veralteter Widerrufsbelehrung

vertreten durch Klier & Ott GmbH

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.