Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der TecTake GmbH und des Herrn Roland Kemmer vom 07.05.2015, vertreten durch die Gleim Petri Rechtsanwälte aus Würzburg vor. In der Abmahnung geht es um eine angebliche Unternehmenskennzeichenverletzung. Die TecTake GmbH wurde am 24.10.2011 in das Handelsregister beim Landgericht Ulm eingetragen und vertreibt nach Ausführungen in der Abmahnung seitdem in großem Umfang deutschlandweit verschiedene Waren über das Internet, so über den eigenen Webshop unter der Domain www.tectake.de oder die Online-Plattform Amazon. Die TectTake GmbH vertreibe zudem auch Infrarotheizungen. Ein entsprechendes Angebot wird der Abmahnung beigefügt.

 

Bezeichnung „Techtake“ bzw. „TechTake7“

 

Die TecTake GmbH hat festgestellt, dass der Abgemahnte im Internet auf www.ebay.de unter der Bezeichnung „Techtake“ bzw. „TechTake7“ ebenfalls Infrarotheizungen anbietet. Angebote des Abgemahnten liegen der Abmahnung ebenfalls bei.

 

Der Sachbearbeiter der Abmahnung, Rechtsanwalt Dr. Lars Petri, führt sodann aus, dass der Abgemahnte das ältere Unternehmenskennzeichen der TecTake GmbH dadurch verletze. Die Bezeichnungen „TecTake“ und „techtake/Tech Take 7“ seien klanglich und schriftbildlich verwechselbar ähnlich. Aus § 15 Abs. 2, 4, 5 MarkenG ergäbe sich daher ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Ebenfalls sei der Abgemahnte gemäß § 19 MarkenG und § 242 BGB zur unverzüglichen Auskunftserteilung gegenüber der TecTake GmbH verpflichtet. Er habe unter Belegvorlage Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren, wobei er Namen und Anschrift des Herstellers, Lieferanten und andere Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die die Waren bestimmt waren, sowie die genauen Einkaufs- und Verkaufspreise, anzugeben habe.

 

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

 

Bis zum 18.05.2015 wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kosten für die Abmahnung werden nach einem Gegenstandswert von 50.000 EUR und einer 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht, woraus sich Abmahnkosten von 1.764,52 EUR ergeben.

 

Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass Herr Roland Kemmer Inhaber mehrerer Marken „TecTake“, u.a. der Gemeinschaftsmarke 009717191, eingetragen am 09.06.2011 für verschiedene Waren und Dienstleistungen sei. Es folgt sodann eine Auflistung verschiedener Warenklassen. Neben dieser Marke sei Herr Roland Kemmer Inhaber der weiteren deutschen Marke „TecTake“ 30 2011 000 415 und 30 2008 002 536 sowie der Gemeinschaftsmarke 006584478.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH sei die Verletzung einer Marke auch dann gegeben, wenn das Unternehmenskennzeichen in einer Weise benutzt werde, dass der Verkehr eine Verbindung zwischen diesem und der von dem Unternehmer vertriebenen Ware herstelle. Dies sei im Falle der Onlineangebote des Abgemahnten der Fall, weil er auch in der prominenten Verkäuferangabe gleich zu Beginn der Anzeige seinen Verkäufernamen platziert und dadurch die Infrarotheizungen zumindest mittelbar ihrer betrieblichen Herkunft nach kennzeichnet.

 

Sollte der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung nicht rechtzeitig abgeben, so wird in Aussicht gestellt, dass auch wegen Markenverletzung gegen den Abgemahnten vorgegangen werde was zu einem deutlich erhöhten Streitwert und zu einer wesentlich höheren finanziellen Belastung für ihn führen würde, so Rechtsanwalt Dr. Lars Petri, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Abmahnung TecTake GmbH, Roland Kemmer

wegen Unternehmenskennzeichenverletzung

vertreten durch Gleim Petri Rechtsanwälte

Stand: 05/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.