Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der The Swatch Group Management Services AG durch die Rechtsanwälte bock legal, Reuterweg 51-53, 60323 Frankfurt am Main vom 23.07.2015 vorliegen. Hierin wird mitgeteilt, dass die The Swatch Group Management Services AG ein Unternehmen im Konzernverbund der bekannten The Swatch Group AG, Schweiz.

 

Rechtsanwalt Dr. Jan D. Müller-Broich, der sachbearbeitende Rechtsanwalt dieser Abmahnung informiert dahingehend, dass die Abmahnerin Inhaberin des international registrierten Designs DM/063188 mit Zeitrang vom 19.03.2003, welches auch in der Bundesrepublik Deutschland Schutz genieße. Die durch dieses Design geschützte Uhr werde weltweit und auch in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung „mirror“ von der Firma CK Watch & Jewelry Co., Ltd. (vormals cK watch Co., Ltd), Biel/Schweiz, gleichfalls ein Konzernunternehmen der The Swatch Group AG, vertrieben. Auch in Deutschland werde das Modell „mirror“ seit 2004 von der Firma The Swatch Group (Deutschland) GmbH als Importeurin und Großhändlerin in ganz erheblichem Umfang abgesetzt. Dem Abmahnschreiben beigefügt sei eine Abbildung des Modells „mirror“, welches in Deutschland zu einem Verkaufspreis von 195,00 € (gemäß unverbindlicher Preisempfehlung“ vertrieben werden.

 

Was tun bei einer Abmahnung der The Swatch Group Management Services AG?

Die Firma CK Watch & Jewelry Co., Ltd. habe die The Swatch Group Management Services AG ermächtigt, ihre Ansprüche nach deutschem Recht aus Verletzungen der wettbewerblichen Eigenart im eigenen Namen geltend zu machen (soweit sie nicht übertragbar seien) beziehungsweise an die The Swatch Group Management Services AG abgetreten. Die Abmahnerin habe diese Abtretung angenommen.

 

Die bock legal Rechtsanwälte führen sodann aus, dass ihre Mandantin kürzlich zur Kenntnis nehmen musste, dass der Abgemahnte in seinem Online-Shop auf www.ebay.de Armbanduhren zum Kauf anbiete, darunter auch die Uhr „KIMIO“. Ein solches Uhrenmodell sei von dem Testkäufer ihrer Mandantin zu einem Preis von 19,99 € erworben worden und liege den bock legal  Rechtsanwälten vor. Bei dieser Uhr handele es sich um eine Imitation des von der The Swatch Group Management Services AG vertriebenen Modells „cK Mirror“. Es erübrige sich festzustellen, dass dieses Uhrenmodell nicht mit Zustimmung der Abmahnerin in den Verkehr gelangt sei, so Rechtsanwalt Dr. Jan D. Müller-Broich.

 

Durch das Angebot und den Verkauf dieser Uhr verletze der Abgemahnte die Rechte der Abmahnerin wie folgt:

 

Der Vertrieb dieser Uhr verletze das eingetragene Design DM/063188. Dieses Design sei im Zeitpunkt seiner Anmeldung neu gewesen und weise einen Gesamteindruck auf, der sich von dem Formenschatz deutlich abhebe. Dieses Design zeige eine Armspangenuhr mit einem kreisförmigen Ziffernblatt und einer Lünette, deren Breite ca. 1,4 des Gehäuseradius betrage. Die Lünette sei farblich leicht von Ziffernblatt und Armspange abgesetzt. Der Anschluss der Armspange erfolge durch jeweils eine metallfarbene Zunge, welche an der Gehäuseober- und –unterseite zentriert auf den Positionen 6 Uhr bzw. 12 Uhr angesetzt sei. Weitere nähere Beschreibungen erfolgen sodann im Laufe des Schreibens.

 

Die bock legal Rechtsanwälte bemängeln, dass die testweise erworbene Uhr das beschriebene Design nahezu unverändert übernehmen würde. Sie vermittele keinen anderen Gesamteindruck.
Der Vertrieb der Uhr sei zudem wettbewerbswidrig. Das Modell „mirror“ ihrer Mandantin besitze aufgrund der oben beschriebenen Gestaltung wettbewerbliche Eigenart. Durch den Vertrieb solcher nachgeahmten erfülle der Abgemahnte den Tatbestand der unlauteren Herkunftstäuschung. Er beute zudem durch die Übernahme des Designs einer „mirror“ den guten Ruf dieser Uhr aus. Das Publikum, welches die von dem Abgemahnten vertriebenen Uhrennachbildungen bei einem seiner Käufer sehe werde hierdurch zu irrigen Vorstellungen über deren Echtheit verleitet.

Weiter heißt es sodann, dass der Abmahnerin aufgrund der vorbeschriebenen Verletzungshandlungen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Erstattung der Kosten des Abmahnschreibens zustehen würden.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit der Anerkennung des Schadensersatzes dem Grunde nach soll bis zum 04.08.2015 abgegeben werden. Ebenfalls bis zu diesem Datum soll der Abgemahnte Auskunft über Art und Umfang der Verletzungshandlung erteilen und die noch vorhandenen Uhrennachahmungen herauszugeben.

 

Bis zum 11.08.2015 soll der Abgemahnte die Kostenrechnung der bock legal Rechtsanwälte ausgleichen, die mit einem Betrag von 2.334,90 € endet. Der Gegenstandswert wird mit 100.000 € angegeben.

Abmahnung The Swatch Group Management Services AG

wegen Markenrechtsverletzung „cK mirror“ Uhr

vertreten durch Rechtsanwälte bock legal

Stand: 07/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.