Gegenstand der Abmahnung

Am 23.11.2016 haben die Rechtsanwälte HKMW, Sachsenring 43, 50677 Köln im Auftrag der the-trading-company GmbH eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Malte Mörger.

 

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin im Internet – unter anderem auf den Handelsplattformen Amazon und eBay und in einem Ladengeschäft mit Sportartikeln, unter anderem auch mit Artikeln aus dem Bereich des Radsports. Der Abgemahnte handele gleichfalls mit derartigen Waren. Es bestehe daher ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen der the-trading-company GmbH und dem Abgemahnten.

 

Abmahngefahr durch Verkauf von Fahrradlampen ohne Prüfzeichen

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens auf der Handelsplattform Amazon eine Fahrradleuchte zum Verkauf anbiete, wobei das Angebot sich offensichtlich an Käufer in Deutschland richten würde. Die Leuchte verfüge nicht über ein amtliches Prüfzeichen.

 

Nach § 22a Abs. 2 Satz 1 StVZO dürften Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, zur Verwendung im Geltungsbereich der Verordnung nicht feilgeboten werden, wenn sie nicht mit einem amtlichen Prüfzeichen versehen seien. Bei Frontleuchten der angebotenen Art handele es sich gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 22 StVZO um solche genehmigungspflichtigen Bauteile.

 

Es handele sich um eine Handlung, die den Rechtstatbestand von § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verwirkliche und die daher unzulässig sei.

 

An dieser Bewertung ändere sich auch nichts durch den Umstand, dass der Abgemahnte in dem Angebot angebe, die Beleuchtung sei „Ausschließlich für Camping und Outdoor“. Hierbei könne offen bleiben, ob ein solcher Hinweis bei einer objektiv als Fahrradlampe konstruierten und für diese Verwendung gedachten Leuchte geeignet sein könne, aus dem Verbotsbereich der StVZO herauszuführen, weil der Abgemahnte an anderer Stelle in dem Angebot ebenso offen auf die tatsächliche Verwendungsbestimmung hinweise.

 

Rechtsanwalt Malte Mörger teilt mit, dass der the-trading-company GmbH der Vertrieb von Fahrradbeleuchtung ohne Prüfzeichen durch einen Mitbewerber gerichtlich untersagt worden sei. Seine Mandantin sei in der Folge nicht bereit, solchen Vertrieb durch den Abgemahnten hinzunehmen. Er fordere diesen daher auf, das Angebot von Fahrradbeleuchtungseinrichtungen ohne Prüfzeichen sofort einzustellen.

 

Er sei aufzufordern, die am Schluss dieses Schreibens vorgefertigte oder eine selbst formulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung binnen einer bis zum 02.12.2016 bemessenen Frist dort eingehend abzugeben.

 

Der Abgemahnte solle beachten, dass eine Fristverlängerung wegen der Dringlichkeit nicht in Frage komme.

Abmahnung the-trading-company GmbH

wegen fehlendem Prüfzeichen nach StVZO

vertreten durch HKMW Rechtsanwälte

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.