Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen, Olympische Straße 10, 14052 Berlin vor, die diese am 11.2.2019 im Auftrag von Herrn Thomas Rippel ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Jörg Plöhn.

 

Dieser führt in dem Schreiben aus, dass der Gegenstand seiner Beauftragung das wettbewerbswidrige Verhalten des Abgemahnten auf der Internetplattform eBay sei. Der Abgemahnte würde dort u.a. Musik-CDs verkaufen. Der Abmahner betreibe im Internet, auch bei eBay, gewerblichen Handel mit Bild- und Tonträgern. Zwischen dem Abgemahnten und Herrn Thomas Rippel würde daher ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.

 

Zweifel an privatem Charakter der eBay-Angebote

Seinem Mandanten sei dabei aufgefallen, dass der Abgemahnte als privater Verkäufer bei eBay auftrete, obwohl seine Verkaufstätigkeit unzweifelhaft gewerblicher Natur sei. Sein Mandant hingegen sei ordnungsgemäß als gewerblicher Verkäufer mit allen Rechten und Pflichten bei eBay angemeldet.

 

Der Abgemahnte habe ständig neue, neuwertige und teils hochpreisige Artikel in seinem Angebot, wie Herr Thomas Rippel umfassend hat dokumentieren lassen, so die Kanzlei Sievers & Kollegen.

 

Diese Verkaufsaktivität sei unzweifelhaft keine rein private Tätigkeit, sondern dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. In den letzten 3 Monaten habe er 526 Angebote bei eBay eingestellt, 415 davon seien CDs gewesen. Aktuelle biete der Abgemahnte bei eBay 71 Artikel gleichzeitig an. Das Bewertungsprofil reiche noch weiter zurück und weise ebenfalls eine Vielzahl von Auktionen mit dem Verkauf von CDs auf.

 

Mit dem gewerblichen Handeln würden verschiedene Pflichten des Verkäufers einhergehen.  Hierzu würde u.a. zählen, dass er Käufer über seine Identität informiere in Form eines Impressums, Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme durch Angabe einer E-Mail-Adresse machen würde, über das Widerrufsrecht informiere und dass er z.B. einen Gesamtpreis der Waren angeben würde. Auch Hinweise auf die Vertragstextspeicherung seien nicht vorhanden. ebenso wenig ein Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

Unabhängig von etwaigen steuerrechtlichen Konsequenzen verhalte er sich mit den aufgezeigten Verstößen jedenfalls wettbewerbswidrig.

 

Er werde daher aufgefordert, bis zum 19.02.2019, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, seinem Mandanten den Schaden zu ersetzen, der durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Sievers & Kollegen entstanden sei. Bei Ansetzung einer 1,3 Geschäftsgebühr unter Zugrundelegung eines in Anbetracht der eklatanten Verstöße noch kulant bemessenen Gegenstandswertes von 30.000 EUR ergebe sich somit ein Zahlungsbetrag in Höhe von 1.358,86 EUR. Den Eingang des Betrages von 1.358,86 EUR werde bis zum 26.02.2019 erwartet.

Abmahnung Thomas Rippel

wegen fehlendem Impressum, keine Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Sievers & Kollegen

Stand: 02/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.