Gegenstand der Abmahnung

Es liegt mir eine urheberrechtliche Abmahnung vom 23.06.2020 des Herrn Thomas Weiss, vertreten durch die Rechtsanwälte Heldt Zülch, Holstenwall 10, 20355 Hamburg vor. Der Abgemahnte soll auf seiner Website ein Lichtbild des Herrn Thomas Weiss unberechtigt verwenden. Mit der dargestellten Nutzung des Fotos, verstoße er gegen die Rechte des Herrn Weiss. Herr Thomas Weiss habe dem Abgemahnten nicht das Recht eingeräumt, das Lichtbild auf der eigenen Website als Werbung zu verwenden. Er verletze daher dessen Urheberrechte und sei ihm gegenüber zur Unterlassung der Vervielfältigung, nach § 16 UrhG, und der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) des Lichtbildes oder seiner Ausschnitte verpflichtet (vgl. § 97 Abs. 1 UrhG).

 

Thomas Weiss Abmahnung erhalten?

Die Rechtsanwälte Heldt Zülch weisen darauf hin, dass dem Mandanten nötigenfalls geraten wird, gerichtlich gegen diese Rechtsverletzung vorzugehen, sofern der Abgemahnte sich nicht aufgrund dieser Aufforderung zur Unterlassung des Verhaltens erkläre und die Rechtsverletzung nicht dauerhaft unterbinden würde. Eine Entfernung des Lichtbildes reiche nicht aus. Eine Möglichkeit eine Wiederholungsgefahr auszuräumen, sei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

 

Der Abgemahnte solle auch für die unberechtigte Nutzung haften, wenn der Internetauftritt nicht von ihm erstellt wurde (z.B. einer Werbeagentur). Vor der Erstellung müsse er sich umfassend und lückenlos dem Vorliegen der erforderlichen Rechte erkundigen. Eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird vom Abgemahnten zum 03.07.2020 gefordert. Sollte er diese Frist verstreichen lassen, gehen die Rechtsanwälte Heldt Zülch davon aus, dass er eine außergerichtliche Klärung ablehne und würden dem Mandanten raten, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

 

Kosten der Abmahnung

Abmahnkosten werden noch nicht geltend gemacht. Dies ist nicht unüblich. Nach Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung kommt es dann in der Regel dazu, dass Abmahnkosten verlangt werden und auch Schadensersatz für die Nutzung des Bildmaterials.

Abmahnung Thomas Weiss

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Heldt Zülch Rechtsanwälte

Stand: 06/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.