Gegenstand der Abmahnung

Am 26.2.2019 hat Rechtsanwältin Anna Verena Rohner, Waller Heerstraße 152, 28219 Bremen im Auftrag des Herrn Thoran Küsel, geschäftlich handelnd unter ThokuToys, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner betreibe unter der Kennzeichnung „ThokuToys“ einen Internetversandhandel für Spielwaren-, Outdoor- und Dekorationsartikel, darunter insbesondere auch Windspiele. Der Abgemahnte würde über eBay ebenfalls verschiedene Dekorationsartikel, insbesondere auch Windspiele, anbieten und vertreiben würde.

 

Fehlende Informationen als gewerblicher Händler als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben vorgeworfen über die Gewerblichkeit seiner Angebote nicht zu informieren. Er biete ca. 71 Produkte an, wobei es sich ausschließlich um Dekorationsartikel und Windspiele handele. Der Abgemahnte habe 1.532 Bewertungen erhalten, davon 142 in den letzten 12 Monaten. Er biete Neuware an und es würden sich auf seinen Angebotsseiten professionelle Artikelbeschreibungen und –bilder befinden.

 

Herr Thoran Küsel habe festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens sich nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halte, sondern Wettbewerbsverstöße begehen würde.

 

Er verstoße gegen § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 23 des Anhanges des UWG, indem er den Eindruck erwecke, er sei ein privater Anbieter.

 

Auch der Hinweis in seinen Angeboten „Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt, sind Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ sei ein Verstoß gegen das UWG, da dies eine Benachteiligung gegenüber dem Verbraucher darstelle.

 

Auch der Impressumspflicht komme der Abgemahnte nicht nach.

 

Ferner verstoße er gegen die Preisangabenverordnung, da er keinen Mehrwertsteuerhinweis erteile.

 

Darüber hinaus fehlten eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens solle nun bis zum 6.3.2019, 12 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

 

Zudem sei er gemäß § 12 Abs. 1 UWG sowie nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet, Herrn Thoran Küsel die ihm durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 50.000 EUR berechnet werden. Der sich hieraus ergebende Gesamtbetrag i.H.v. 1.822,96 EUR sei bis zum 13.3.2019 zahlbar.

Abmahnung Thoran Küsel, ThokuToys

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, Verstoß gegen Impressumspflicht, fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwältin Anna Verena Rohner

Stand: 02/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.