Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 05.04.2016 hat Herr Thorben Wengert durch Rechtsanwalt Marco Kraiczi, Fürstenwalder Damm 461, 12587 Berlin eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen lassen.

 

Es wird moniert, dass der Abgemahnte seine Onlineauftritte als für deren Inhalte verantwortlicher Betreiber mit dem Lichtbild „Impressum“ bewerben würde, dessen Urheber der Abmahner sei. Im Einzelnen werde das Werk auf zwei Unterseiten eingeblendet.

 

Abmahnung Thorben Wengert erhalten?

Rechtsanwalt Kraiczi führt aus, dass der Abgemahnte mit der Darstellung des Lichtbildes in der beschriebenen Art und Weise das Urheberrecht seines Mandanten verletzt habe. Darüber hinaus erfülle die unzulässige Verwendung des Lichtbildes den strafrechtlich relevanten Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.

 

Aufgrund der vorstehend beschriebenen Verletzung des Urheberrechts sei der Abgemahnte dem Abmahner zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Es sei an dieser Stelle betont, dass Herr Thorben Wengert nicht gewillt sei, eine derartige Missachtung seiner Rechte hinzunehmen. Er sei entschlossen, seine Rechte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Bevor der Unterzeichner der Abmahnung nun aber gerichtliche Maßnahmen veranlassen würde, würde er dem Abgemahnten die Möglichkeit geben, das Lichtbild von seinen Webseiten zu entfernen bzw. entfernen zu lassen und die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Abgabe der dieser Abmahnung im Entwurf beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen. Der Eingang der Erklärung werde bis zum 13.04.2016 erwartet.

 

Sodann heißt es in der Abmahnung vom 05.04.2016 weiter, dass der Abgemahnte verpflichtet sei, Herrn Thorben Wengert Auskunft über den Umfang der hier gegenständlichen Verletzungshandlungen zu erteilen. Er werde daher aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang unter Nennung von Ort und Zeitraum die Verletzungshandlung in Gestalt der Verwendung des Lichtbildes erfolgt sei. Dieser Auskunft werde bis zum 15.04.2016 entgegen gesehen.

 

Aufgrund der urheberrechtswidrigen Verwendung des streitgegenständlichen Lichtbildes sei der Abgemahnte seinem Mandanten im Übrigen zum Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens verpflichtet, so Rechtsanwalt Marco Kraiczi. Die Berechnung des Ersatzes würde im Wege der Lizenzanalogie erfolgen und orientiere sich an den Vorgaben der MFM-Tabelle, wobei insbesondere die Art und Weise der Platzierung auf mehreren Unterseiten der Webseiten, die fehlende Urhebernennung und die wahrscheinliche Mindesteinblendungsdauer Berücksichtigung finden würden.

 

Der Bevollmächtigte teilt sodann mit, dass er ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage ein Vergleichsangebot unterbreiten könne, wonach der Schadensersatz mit 378,50 EUR beziffert werden würde.

 

Die dem Abmahner zu ersetzenden Rechtsanwaltsgebühren, die ihm durch die Einschaltung des Rechtsanwalts Kraiczi entstanden seien, würden mit einem Gegenstandswert von 5.378,50 EUR berechnet werden, wobei 5.000 EUR auf das Unterlassungsinteresse fallen würden und 378,50 EUR für den Lizenzersatz. Geltend gemacht würden insgesamt 949,99 EUR (378,50 EUR Lizenzschaden, 571,44 EUR Rechtsanwaltsgebühren), die bis zum 15.04.2016 zahlbar seien. Der Unterzeichner des Abmahnschreibens teilt mit, dass Herr Thorben Wengert Kleinunternehmer und daher zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt sei.

Abmahnung Thorben Wengert

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild „Impressum“

vertreten durch Rechtsanwalt Marco Kraiczi

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.