Gegenstand der Abmahnung

Am 08.09.2016 hat die Firma TipTop Carbon GmbH durch die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Timm Christian Drouven. Dieser teilt in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten im Internet auf www.ebay.de sei, mit denen dieser seiner Mandantin unlauteren Wettbewerb bereiten würde.

 

Konkret gehe es um ein Angebot, mit dem der Abgemahnte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde.

 

Falsche Widerrufsbelehrung und fehlende Grundpreisangabe als Abmahngrund

Dem Abgemahnten werde vorgeworfen, eine Widerrufsbelehrung vorzuhalten, die den gesetzlichen Vorgaben nicht genügen würde. Er würde widersprüchliche Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts angeben.

 

Darüber hinaus würde der Abgemahnte Folien lose und nach Fläche/Länge verkaufen. Hierbei würde er den Grundpreis nicht angeben, obwohl dies gem. § 2 PAngV erforderlich sei. Diese Vorschrift gelte als Marktverhaltensregel und solle es den Verbrauchern ermöglichen, Produkte mit unterschiedlichen Mengeneinheiten zu vergleichen.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die vorbezeichneten Rechtsverletzungen umgehend einzustellen und es ab sofort zu unterlassen, „1. im geschäftlichen Verkehr über das Internet Folien anzubieten/anbieten zu lassen und dabei widersprüchlich über die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts und/oder die Übernahme der Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs zu belehren; 2. im geschäftlichen Verkehr Angebote für Folien zu veröffentlichen oder vorzuhalten und dabei in der an den Verbraucher gerichteten Werbung Waren als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Fläche oder Länge anzubieten, für die nicht gleichzeitig der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) und der Gesamtpreis jeweils unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden“. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung habe er bis zum 15.09.2016 abzugeben.

 

Des Weiteren habe er die Kosten der Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven zu tragen. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR berechnet werden, sich auf 1.141,90 EUR summieren und seien zahlbar bis zum 19.09.2016.

Abmahnung TipTop Carbon GmbH

wegen Wettbewerbsverstößen

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.