Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der Boehmert & Boehmert Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 185, 10707 Berlin im Auftrag von Tobias Müller, Eyesight Iris-Fotografie, vom 22.01.2016 liegt mir vor.

 

Der Sachbearbeiter, Rechtsanwalt Sebastian Engels, teilt hierin dem Abgemahnten mit, dass ihm sicherlich bekannt sei, dass der Abmahner Fotografien der Iris des menschlichen Auges anbieten würde, die er mittels eines besonderen, von ihm entwickelten technischen Verfahrens erstellen würde und dann in unterschiedlicher Form als Kunstdruck zur Verfügung stellen würde. Dieses Angebot würde auf unterschiedlichen Veranstaltungen mit einem Stand vor Ort und außerdem über die Webseite von Herrn Tobias Müller unter www.eyesight-foto.de erfolgen. Die Rechtsanwälte Boehmert und Boehmert würden davon ausgehen, dass der Abgemahnte über Details der Dienstleistungen des Abmahners bereits informiert sei. Im Übrigen würde auf die Webseite ihres Mandanten verwiesen werden, auf der sich weitere Informationen hierzu befinden würden.

 

Tobias Müller Abmahnung – und jetzt?

Der Fotograf habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte nicht nur das Geschäftsmodell des Abmahners vollständig kopieren würde, sondern sich hierzu auch an Fotografien und Texten von Herrn Tobias Müller bedienen würde, ohne hierfür über die erforderliche Zustimmung zu verfügen.

 

Sodann wird eine Fotografie gezeigt, die der Abgemahnte am 22.11.2015 als Titelbild seiner Unternehmensseite in der Social Media Plattform Facebook veröffentlicht und damit einer unbestimmten Anzahl an Nutzern öffentlich zugänglich gemacht habe.

 

Weiterhin wird moniert, dass der Abgemahnte von dem Abmahner erstellte Texte ohne dessen Zustimmung verwenden würde unter anderem in dem er diese auf Bildern im Rahmen seines Verkaufsstandes und auf seiner Webseite zur Bewerbung seines Angebotes nutzen würde.

 

Es geht hierbei um die Formulierungen „Pro Minute blinzelt man rund 17 mal. Das sind 14000 x pro Tag und 5 Millionen mal pro Jahr“ und „Obwohl ein Wimpernschlag nur 150 Millisekunden dauert, verbringt man in 80 Lebensjahren fast 2 Jahre mit Zwinkern“.

 

Diese Texte habe der Abgemahnte in einer nachfolgend wiedergegebenen Weise in praktisch identischer Formulierung Ende 2015 auf verschiedenen Weihnachtsmärkten benutzt. Darüber hinaus habe der Abgemahnte die gleichen Texte auf seiner Webseite verwenden, so Rechtsanwalt Engels weiter. Es ergeht sodann der Hinweis, dass der Abgemahnte für all diese Nutzungen der von dem Abmahner erstellten Inhalte weder eine Zustimmung erfolgt sei noch im Zusammenhang mit einer Nutzung eine Nennung des Abmahners als Urheber der Inhalte erfolgt sei.

 

Um die aus den Urheberrechtsverletzungen entstandenen Ansprüche außergerichtlich zu erledigen werde der Abgemahnte aufgefordert, die in der Anlage beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung – oder eine andere geeignete Erklärung – rechtsverbindlich unterzeichnet bis spätestens zum 29.01.2016 zurückzusenden, so die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert weiter.

 

Es werde weiter ein Anspruch auf Auskunft über die Nutzung der verletzten Inhalte zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht.

 

Weiter heißt es, dass der Kostenerstattungsanspruch ihres Mandanten die durch ihre Beauftragung entstandenen Kosten in Bezug auf die Unterlassung der Verletzung des Urheberrechts ihres Mandanten an seiner Fotografie (5.000 EUR) sowie seinen Texten (jeweils 2.000 EUR) und den Ansprüchen auf Schadensersatz, Feststellung, Auskunft und Vernichtung (3.000 EUR) umfassen würde. Der insgesamt angesetzte Gegenstandswert von 12.000 EUR dürfe sich daher am untersten Rand des in diesem Fall angemessenen Gegenstandswertes halten, so der Unterzeichner.

 

Dr Vollständigkeit halber weise Rechtsanwalt Engels den Abgemahnten darauf hin, dass sein Mandant zusätzlich über eine ganze Reihe eingetragenen Designs für seine Iris Fotografie Gestaltungen verfügen würde. Er behalte sich vor insoweit weitere Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen, sollte sich herausstellen, dass die von dem Abgemahnten angebotenen Produkte diese Designs verletzen würden. Eine entsprechende Sachverhaltsprüfung sei momentan noch im Gange, so der Schlusssatz des 5seitigen Abmahnschreibens.

Abmahnung Tobias Müller – Eyesight Iris-Fotografie

wegen Urheberrechtsverletzung Foto und Text (Iris-Fotografie)

vertreten durch Boehmert & Boehmert Rechtsanwälte

Stand: 01/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.