Gegenstand der Abmahnung
Am 20.2.2019 hat Rechtsanwalt René R. Euskirchen, An der Nesselburg 53a, 53179 Bonn im Auftrag der Firma Tronitechnik GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten.
Fehlende Widerrufsbelehrung u.a. führt zu Tronitechnik GmbH Abmahnung
Rechtsanwalt Euskirchen führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass der Empfänger des Abmahnschreibens in seinem Internetshop bei eBay als Unternehmer gemäß § 14 BGB u.a. Artikel der Rubrik „Heimwerker“ anbieten würde. Die Tronitechnik GmbH biete ebenfalls über ihren Onlineshop überlappende Produkte zum Verkauf an und sei somit unmittelbarer Mitbewerber in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass das Angebot des Abgemahnten nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen würde.
Moniert wird u.a., dass bei einem Angebot zu einer Sauna der Kunde nicht über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert werden würde. Dazu würden der Preis inkl. Versandkosten, Versandzeit, Zahlungsbedingungen und die Ware selbst gehören. Es sei nicht ersichtlich, welche Kabine genau angeboten werden würde, da auf dem Produktbild 4 Saunen abgebildet seien.
Des Weiteren werbe er im Rahmen des vorbenannten Angebots mit der Angabe „GarantieElektronik 2 Jahre / Holzarbeiten 4 Jahre“ ohne darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht beeinträchtigt würden.
Auch die fehlende Nennung und die Bereithaltung eines klickbaren Links auf die OS-Plattform ist Bestandteil der Abmahnung.
Darüber hinaus habe der Abgemahnte den vorliegenden Artikel aus dem Bereich Elektro-/Elektronikgerät nicht ordnungsgemäß registriert, obwohl er hierzu gemäß § 6 Abs. 1 ElektroG verpflichtet sei.
Auch eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID habe er nicht vorgenommen und halte weder eine Widerrufsbelehrung noch ein Muster-Widerrufsformular vor. Es fehlen ebenso Angaben darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Abgemahnten als Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen informiere er nicht. Die Preisangabe erfolgt ebenfalls unvollständig, da kein Mehrwertsteuerhinweis erfolge. Hinweise auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht seien ebenfalls nicht vorhanden.
Der Abgemahnte mache in einer Scrollbox zwar Angaben, jedoch seien diese nicht zu beachten, da sie sich auf eine UG beziehen würden.
Aufgrund der genannten Verstöße stehe der Tronitechnik GmbH gegen ihn ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG zu. Für den Eingang einer solchen Erklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 27.2.2019 gesetzt.
Es ergeht sodann der Hinweis von Rechtsanwalt Euskirchen, dass die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung nur als Formulierungsvorschlag zu verstehen sei. Selbstverständlich könne er auch eine eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.
Im Übrigen sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Kosten der Einschaltung der Bevollmächtigten der Tronitechnik GmbH zu erstatten, die nach einem Gegenstandswert von 50.000 € berechnet wurden und sich auf 1.822,96 € summieren. Zu zahlen sei dieser Betrag bis zum 1.3.2019.
Abmahnung Tronitechnik GmbH
wegen fehlender Registrierung Verpackungsregister, kein Widerrufsformular, fehlende Preisangaben u.a.
vertreten durch Rechtsanwalt René R. Euskirchen
Stand: 02/2019
Das ist jetzt das Wichtigste:
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.