Gegenstand der Abmahnung

Am 03.11.2016 hat die Firma TTPM GmbH durch die Rechtsanwälte Maurer & Kollegen, Maxim-Gorki-Straße 10, 06114 Halle (Saale) eine Abmahnung wegen Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften ausgesprochen. Es wird in dem Abmahnschreiben mitgeteilt, dass die Abmahnerin im Rahmen ihrer Internetpräsenz auf ebay.de gewerblich Waren aus dem Bereich Sonnenschirme auch an Verbraucher anbieten würde und sich der Abgemahnte in unmittelbarem Wettbewerb mit ihr befinden würde.

 

Die TTPM GmbH habe im Rahmen der Marktbeobachtung feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte ihr gegenüber wettbewerbswidrig verhalten würde.

 

 

TTPM GmbH Abmahnung wegen Wettbewerbsverstöße

Dem Abgemahnten wird u.a. vorgeworfen, kein Muster-Widerrufsformular vorzuhalten. Auch würde er bei seinen Angeboten den Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehren, indem er widersprüchliche Widerrufsfristen angebe. Darüber hinaus sei die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten veraltet und seit dem 11.06.2010 nicht mehr aktuell, da er u.a. auf die nicht mehr existente BGB-InfoV verweise.

 

Auch einen Link zur OS-Plattform halte der Abgemahnte nicht bereit.

 

Die Rechtsanwälte Maurer und Kollegen teilen dem Abgemahnten mit, dass er sich mithin wettbewerbswidrig gegenüber der TTPM GmbH verhalten würde.

 

Der Abgemahnte werde darauf hingewiesen, dass die Bevollmächtigten den vorgenannten Sachverhalt beweissicher dokumentiert hätten und diesen nun auffordern würden, das wettbewerbswidrige Verhalten unverzüglich zu unterlassen, alle etwaigen weiteren wettbewerbswidrigen Angebote unverzüglich zu beenden und zu ihren Händen bis spätestens zum 13.11.2016, 17:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Sollte innerhalb der oben genannten Frist keine oder nur eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben werden, seien die Rechtsanwälte Maurer und Kollegen beauftragt, sofort eine gerichtliche einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten zu erwirken.

 

Außergerichtlich könne die in diesem Fall nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

 

Nach § 12 UWG sei er ferner verpflichtet, der TTPM GmbH die ihr wegen dieser Abmahnung entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Die Höhe der Gebühren würden 984,60 EUR betragen und seien zahlbar bis zum 17.11.2016.

Abmahnung TTPM GmbH

wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

vertreten durch Rechtsanwälte Maurer und Kollegen

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.