Gegenstand der TÜV SÜD Product Service GmbH Abmahnung

Die TÜV SÜD Product Service GmbH hat mit Schreiben vom 16.05.2023 einen Onlinehändler wegen widerrechtlicher Benutzung der TÜV SÜD Marken angeschrieben. Der kontaktierte Händler soll die TÜV SÜD Marken auf den Online-Verkaufsplattformen Amazon und eBay widerrechtlich für  Produkte verwendet haben.

 

Kein Zertifikat der TÜV SÜD Product Service GmbH

Für keines der Produkte sei eine Zertifizierung durchgeführt worden. Ein Zertifikat der TÜV SÜD Product Service GmbH oder einer anderen Zertifizierstelle der TÜV SÜD AG für das Unternehmen des Abgemahnten läge nicht vor. Die Verwendung eines Prüfzeichens der TÜV SÜD Product Service GmbH sei nicht gestattet worden. Falls der Abgemahnte die Produkte eines anderen Unternehmens vertreibe, so müsse dieser sicherstellen, dass er das TÜV SÜD Prüfzeichen nur in Verbindung mit der Identität des Zertifikatsinhabers und der spezifischen zertifizierten Modellnummer verwende, heißt es in dem Schreiben.

 

Unternehmenslogo der TÜV SÜD AG

Darüber hinaus verwende der Abgemahnte das Unternehmenslogo der TÜV SÜD AG, welches ausschließlich von der TÜV SÜD AG oder Ihren Tochtergesellschaften verwendet werde. Eine Nutzung des Logos durch andere sei nicht möglich und sei sogar illegal.

 

Verletzung der Markenrechte

Der Abgemahnte verletze die Markenrechte der TÜV SÜD AG und der TÜV SÜD Product Service GmbH. Das TÜV SÜD Oktagon sei als Wort-Bildmarke sowohl national und international umfassend geschützt. Die TÜV SÜD AG sei der alleinige Inhaber und ausschließliche Verfügungsberechtigte an der Gemeinschaftsmarke “TÜV SÜD“, eingetragen unter EUIPO 011525111 und Bruchteils-Markeninhaber der Gemeinschaftsmarke „TÜV“, eingetragen unter EUIPO 013292081 und weiterer Gemeinschaftsmarken, heißt es in dem Schreiben. Zudem sei auch das Oktagon selbst als Europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen (EUIPO 008867889). Die TÜV SÜD Product Service GmbH sei u.a. Inhaberin der Gewährleistungsmarken EUIPO 017277849 und EUIPO 017277881.

 

Eine Zustimmung zur Nutzung der Marken sei nicht erteilt worden, so dass der TÜV SÜD Product Service GmbH gemäß § 14. Abs. 5 MarkenG ein Unterlassungsanspruch zustehe.

 

Abgabe einer Unterlassungserklärung

Es wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung eine Frist bis zum 26.05.2023 gesetzt. Die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung sieht eine Verpflichtung gegenüber der der TÜV SÜD AG und der der TÜV SÜD Product Service GmbH vor. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung soll sich der Abgemahnte verpflichten, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6.500 zu zahlen.

 

Meiner Meinung nach sollte diese Unterlassungserklärung auf gar keinen Fall so unterschrieben werden. Wenn überhaupt, so sollte nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Abmahnung TÜV SÜD Product Service GmbH

wegen Widerrechtliche Benutzung der TÜV SÜD Marken

Stand: 05/2023

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.