Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine Abmahnung vom 29.12.2014 der Ubisoft GmbH aus Düsseldorf durch die Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main vorgelegt. Die Ubisoft GmbH ist Publisher von Video- und Computerpielen und vertreibt in Deutschland u.a. das Spiel „Assasin´s Creed Unity“. Nunmehr habe die Ubisoft GmbH feststellen müssen, dass der Abgemahnte als Einzelhändler unter Ebay dieses Spiel in Deutschland anbietet. Der Abgemahnte versende sodann eine PEGI-Version, die (nur) für andere Teile Europas bestimmt sei. Dies wurde durch einen Testkauf gerichtsfest dokumentiert.

 

Abmahnung Ubisoft GmbH

 

Die von dem Abgemahnten verkaufte PEGI-Version darf in Deutschland Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht oder angeboten und insbesondere nicht frei im Versandhandel verkauft werden. In der Abmahnung heißt es, die Pegi-Version verfügt nicht über die erforderliche Kennzeichnung der Unterhaltsungssoftware Selbstkontrolle (UKS). Das Angebot des Abgemahnten betreffe den Versandhandel und habe keine Alters- und Zugangsbeschränkung. Zudem fehle der Hinweis, dass dieses Produkt in Deutschland nur an volljährige Personen verkauft werden darf. Beim vorgenommenen Testkauf erfolgte keine Alterskontrolle, somit wurde ggen § 12 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 Nr. 2 JuSchG verstoßen.

 

Eine ausländische Kennzeichnung ersetze nicht die erforderliche USK Kennzeichnung. Der Abmahner macht daher den ihm zustehenden Unterlassungsanspruch geltend.

 

Ubisoft GmbH Abmahnung

 

In der Abmahnung wird sodann auf Entscheidungen verwiesen, die angeblich in jüngster Vergangenheit bei verschiedenen Landgerichten in vergleichbaren Fällen erwirkt wurden. Übereinstimmend ging es in den Beschlüssen darum, dass die vorgeschriebene USK Kennzeichnung auf der Spielhülle gänzlich fehlte oder eigenmächtig durch Händler mittels Aufkleber angebracht wurde. Exemplarisch wird der Abmahnung ein Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12.08.2014, Geschäftsnummer 3-08 O 100/14, beigefügt.

 

Weiterin heißt es: Das Gericht habe in den genannten Verfahren jeweils bestätigt, dass ein Verkauf von nicht ordnungsgmäß durch den Hersteller gekennzeichneten Spielen im Versandhandel in Deutschland einen Verstoß gegen Jugendschutz- und Wettbewerbsrecht darstellt.

 

Was fordert die Ubisoft GmbH?

 

Die Ubisoft GmbH fordern daher dazu auf, die genannte Rechtsverletzung sowie alle kerngleichen Verstöße ab sofort zu unterlassen und die Ansprüche auf Auskunft, Ersatz der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz anzuerkennen.

 

Der Abmahnung ist sodann eine vorformulierte Untelassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt, die vom Abgemahnten bis zum 06.01.2015 zu unterzeichnen sei. Ansonsten werde der Ubisoft GmbH empfohlen unverzüglich gerichtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

Mit der beigelegten Unterlassungserklärung verpflichtet der Abgemahnte sich für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € zu zahlen. Weiterhin verpflichtet er sich der Ubisoft GmbH Auskunft über die Verletzungen und den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen sowie die Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Diese werden mit 1.642,40 € -nach einem Gegenstandswert von 60.000 €- beziffert.

Abmahner: Ubisoft GmbH

Grund der Abmahnung: Verkauf des Computerspiels Just Dance 2015 ohne USK-Kennzeichnung

Stand: 04/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.