Gegenstand der Abmahnung

Am 10.05.2016 hat Herr Ulrich Stoll durch die Rechtsanwälte pixel.Law, Klosterstraße 64, 10179 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Hintergrund sei eine Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild dessen Urheber der Abmahner sei.

 

Mit der Abmahnung teilt Rechtsanwalt Henning Lüth, der Unterzeichner der Abmahnung ist, mit, dass sein Mandant als freischaffender Lichtbildkünstler tätig sei und als solcher unter anderem die Fotografie „Der Sprung“ angefertigt habe. Als Schöpfer dieser Fotografie sei er unzweifelhaft der Urheber im Sinne des § 7 UrhG.

 

Die Ulrich Stoll Abmahnung

 

Herr Ulrich Stoll habe festgestellt, dass auf der von dem Abgemahnten betriebenen Website die vorstehend bezeichnete Fotografie auf der Startseite verwendet werde. Bei dieser Nutzung handele es sich um ein öffentliches Zugänglichmachen des Werkes im Sinne von § 19a UrhG, da das Werk hierdurch Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sei. Dieses Recht würde grundsätzlich alleine dem Urheber zustehen, so Rechtsanwalt Lüth. Dritte würden dieses Recht alleine aufgrund eines sog. Lizenz- oder Nutzungsrechts im Sinne von § 31 Abs. 1 UrhG für sich in Anspruch nehmen können. Ein solches vertragliches Nutzungsrecht habe Herr Stoll dem Abgemahnten nicht eingeräumt, womit die vorstehend beschriebene öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich erfolge.

 

Außerdem werde der Abmahner nicht namentlich als Urheber angegeben. Diese Urheberrechtsverletzung sei dem Abgemahnten als Betreiber der genannten Website zuzurechnen.

 

Unterlassungserklärung und Schadensersatz

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Urheberrechtsverletzung bis zum 24.05.2016, 12:00 Uhr zu beseitigen und diese künftig zu unterlassen. Darüber hinaus solle er die beigefügte schriftliche Erklärung zur Unterlassungsverpflichtung oder eine rechtlich vergleichbare Unterlassungserklärung datiert und unterschrieben bis spätestens Dienstag, den 24.05.2016, 12:00 Uhr abzugeben, um hiermit den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ihn abzuwenden. Ebenso soll er dem Abmahner einen Schadensersatz in Höhe von 650 EUR zahlen und Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 650,34 EUR bis spätestens zum 25.05.2016 leisten.

Abmahnung Ulrich Stoll

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch pixel.Law Rechtsanwälte

Stand: 05/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.