Gegenstand der Abmahnung

Es wurde mir eine Abmahnung der Heinrich und Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Umbra Ltd. vom 27.10.2015 vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung sei eine Geschmacksmuster– und Wettbewerbsverletzung betreffend „LITTLE BLACK DRESS Schmuck Organizer“.

 

Was ist die Umbra Ltd. für ein Unternehmen?

Rechtsanwältin Melanie Simone Fischer, die Sachbearbeiterin dieser Abmahnung, stellt in dem Schreiben zunächst das Unternehmen der Abmahnerin vor. Bei der Umbra Ltd. handele es sich um ein kanadisches Unternehmen, das zu einem der weltweit führenden Anbieter im Bereich der Entwicklung und Herstellung von zeitgenössischen Designprodukten gehöre. Die Produktpalette reiche von Accessoires für das Bad über Uhren, Bilderrahmen, Möbeln bis hin zu Deko- und Designprodukten für die Küche und das Büro.

 

Das gegenwärtige Produktsortiment umfasse über 1.200 Produkte und werde weltweit in mehr als 75 Ländern bei über 25.000 Händlern angeboten. Zu den Produkten ihrer Mandantin würden u.a. ein Schmuck Organizer gehören, der unter der Bezeichnung „LITTLE BLACK DRESS“ an Einzelhändler in der Europäischen Union zum Kauf angeboten werden würde, so Rechtsanwältin Fischer. Mit der Kombination aus 39 transparenten Aufbewahrungstaschen und 24 Laschen zur Befestigung von Schmuck sowie der Formgebung eines taillierten, ärmellosen und mit rundem Dekolleté versehenen „Etuikleides“ habe die Umbra Ltd. als Pionierin ein Produkt geschaffen, welches nicht nur aufgrund der Kombination der vorgenannten Merkmale eine individuelle, einzigartige und hochgradig kreative Art und Weise der Aufbewahrung von Schmuck darstelle, sondern sich auch seit der erstmaligen Markteinführung in Deutschland zu einem sehr erfolgreichen Produkt entwickelt habe.

 

Das Produkt hebe sich deutlich von sämtlichen Wettbewerbsprodukten im Bereich der Schmuckaufbewahrung und Schmuckhalterung ab und sei aufgrund der ästhetischen Besonderheiten sowie der Alleinstellung der Formgebung geeignet, auf die Umbra Ltd. hinzuweisen und nehme aufgrund der Neuheit und Eigenart auch den Schutz eines europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusters in Anspruch.

 

Gegenstand der Abmahnung der Umbra Ltd.

Die Rechtsanwälte Heinrich und Partner teilen mit, dass die Abmahnerin vor Kurzem Kenntnis davon erlangt sei, dass der Abgemahnte einen Schmuck Organizer über seine Website anbiete, der sämtliche kennzeichnenden Designelemente des Original „LITTLE BLACK DRESS“ Schmuck Organizers besitze und denselben Gesamteindruck bei dem informierten Benutzer vermittele, wie das auf die Umbra Ltd. eingetragene Muster.

 

Die Tatsache, dass keine 1:1 Kopie vorliege sei aufgrund der Übernahme der den Gesamteindruck prägenden Gestaltungsmerkmale sowie des weiten Schutzbereichs des Geschmacksmusters der Abmahnerin unbeachtlich. So sei insbesondere die entscheidende Formgebung des Schmuck Organizers als Etuikleid mit einem runden Dekolleté, ohne Ärmel und einem taillierten Schnitt identisch übernommen. Hierdurch würde der Abgemahnte die Rechtsposition der Umbra Ltd. in mehrfacher Weise verletzen.

 

In der Abmahnung heißt es, dass eine Geschmacksmusterverletzung vorliege. Dem Abgemahnten sei es verboten, gleichartige Produkte zu vertreiben, da die Abmahnerin das ausschließliche Recht hierzu habe. Auch dadurch, dass eine vermeidbare Täuschung der deutschen Abnehmer über die betriebliche Herkunft des Produktes entstehen würde, sei dem Abgemahnten der Vertrieb untersagt.

 

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung und Auskunft

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 12.11.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen zu erteilen. Darüber hinaus soll er die noch vorhandene Ware vernichten und die Kosten der durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Heinrich und Partner entstanden sind, ersetzen. Diese werden aus einem Gegenstandswert von 100.000 EUR berechnet. Eine Gesamtsumme ist nicht angegeben. (Hinweis: Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 100.000 EUR belaufen sich auf insgesamt 1.973,90 EUR netto)

Abmahnung Umbra Ltd.

wegen Geschmacksmusterverletzung an „LITTLE BLACK DRESS“ Schmuck Organizer u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Heinrich und Partner

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.