Gegenstand der Abmahnung

Die Uwe Keszler GmbH & Co. KG hat durch Rechtsanwalt Anton Josov, Steintorweg 4, 20099 Hamburg eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Abgemahnte würde in seinem Onlineshop über eBay unter anderem Fahrzeug- und Motorradbatterien an Verbraucher vertreiben. Da die Firma Uwe Keszler GmbH & Co. KG diverse Motorradersatzteile und Batterien bei eBay vertreiben würde, stünde diese mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Verstoß gegen BattG – Ausschluss von Pfanderstattung

Eine Überprüfung der Angebote des Abgemahnten habe ergeben, dass sich dieser gegenüber der Abmahnerin wettbewerbswidrig verhalten würde. Unter dem Punkt wichtige Hinweise würde der Abgemahnte in seinen Angeboten ausführen: „Eine Erstattung des Pfandbetrages aufgrund von Entsorgungsnachweisen ist nicht möglich.“

 

Rechtsanwalt Josov zitiert an dieser Stelle § 10 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batterigesetz – BattG), der lauten würde:

 

„(1) Vertreiber, die Fahrzeugbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandbetrages verpflichtet. Der Vertreiber kann bei der Pfanderhebung eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig machen. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Absatz 3, der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen des Endnutzers die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Ein Vertreiber, der Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbietet, ist abweichend von Satz 2 zur Erstattung des Pfandes auch bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach Satz 4, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist, verpflichtet.“

 

Dadurch, dass der Abgemahnte diese Pfanderstattung ausdrücklich verweigern würde, würde er sich einen unberechtigten Wettbewerbsvorteil gegenüber der Uwe Keszler GmbH & Co. KG verschaffen, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halte, da er dadurch niedrigere Kosten angeben und insgesamt niedrigere Kosten erreichen würde. Auf der anderen Seite würde er den Verbraucher über seine Rechte aktiv täuschen.

 

Dieser gerügte Verstoß würde die Voraussetzungen eines Wettbewerbsverstoßes erfüllen, so Rechtsanwalt Anton Josov.

 

Der Abgemahnte würde daher aufgefordert werden, bis spätestens zum 29.03.2016 die als Muster beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet an den Bevollmächtigten der Abmahnerin zurückzusenden.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG würde diesen ebenfalls die Verpflichtung treffen, die Kosten seiner Inanspruchnahme zu tragen, so Rechtsanwalt Josov weiter. Zugunsten der Beteiligten sei ein Streitwert für den Wettbewerbsverstoß von 10.000 EUR festgesetzt worden. Die Zahlung der Kosten der Inanspruchnahme in Höhe von bisher insgesamt 745,40 EUR werde bis zum 10.04.2016 erwartet.

 

Zum Schluss des Abmahnschreibens weist der Unterzeichner noch darauf hin, dass er seiner Mandantin raten werde, gerichtliche Schritte gegen den Abgemahnten einzuleiten, sollte einer der Fristen fruchtlos verstreichen.

Abmahnung Uwe Keszler GmbH & Co. KG

wegen Wettbewerbsverstoß (Ausschluss von Pfanderstattung bei Rücknahme von Fahrzeugbatterien)

vertreten durch Rechtsanwalt Anton Josov

Stand: 03/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.