Gegenstand der Abmahnung

Ein Abgemahnter hat mir eine Abmahnung der pixel law Rechtsanwälte im Auftrag von Herrn Uwe Steinbrich vom 09.10.2015 zur Überprüfung übermittelt. Mit diesem zehnseitigen Schreiben werden Verletzungen an dem Urheberrecht des Abmahners gem. § 97a Abs. 1 UrhG abgemahnt, da der Abgemahnte ein Foto von Herrn Uwe Steinbrich ohne dessen Zustimmung auf seiner Internetseite verwendet haben soll.

 

Der Abgemahnte wird von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Sven Herzberger aufgefordert,

 

1. die im weiteren Verlauf des Schreibens näher bezeichnete Verletzung des Urheberrechts bis spätestens Mittwoch, den 21.10.2015, 12:00 Uhr zu beseitigen (§97 Abs. 1 Satz 1 UrhG),

 

2. die Verletzungshandlung künftig zu unterlassen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG),

 

3. die der Abmahnung beigefügte schriftliche Erklärung zur Unterlassungsverpflichtung oder eine rechtlich vergleichbare Unterlassungserklärung datiert und unterschrieben bis spätestens Mittwoch, den 21.10.2015, 12:00 Uhr zu senden, um hiermit den Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuwenden (§ 97a Abs, 1 UrhG),

 

4. dem Abmahner einen Schadensersatz in Höhe von insgesamt 540 EUR bis spätestens Donnerstag, den 22.10.2015 zu zahlen (§ 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG),

 

5. Herrn Uwe Steinbrich Ersatz seiner Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 650,34 EUR bis spätestens zum 22.10.2015 zu leisten (§ 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG),

 

6. dem Abmahner Ersatz seiner Sicherungs- und Dokumentationskosten in Höhe von 47,60 EUR bis spätestens 22.10.2015 zu leisten (§ 97 a, Abs. 3 Satz 1 UrhG).

 

Sodann folgen umfangreiche Ausführungen, die den Verstoß und somit die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche belegen sollen.

 

Dem Schreiben liegen ein Muster einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, eine von dem Abmahner unterzeichnete Vollmacht, ein Ausdruck des streitgegenständlichen Lichtbildes und ein Auszug der MFM-Tabelle 2015 an.

Abmahnung Uwe Steinbrich

wegen Urheberechtsverletzung an Lichtbild

vertreten durch pixel Law Rechtsanwälte

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.