Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwältin Sarah Schumann, angestellte Rechtsanwältin bei Rechtsanwalt Michael Stefan, Unter den Linden 15, 72762 Reutlingen hat am 28.09.2016 im Auftrag der Vangerow GmbH aus Reutlingen eine Abmahnung ausgesprochen. Die Bevollmächtigte teilt mit, dass ihre Mandantin im Bereich des Online-Marketings für Handwerker, insbesondere im Bereich Reparaturen und Serviceleistungen tätig sei. In diesem Zusammenhang betreibe die Vangerow GmbH diverse Internetportale und Internetverzeichnisse für Reparaturdienstleister, insbesondere auch im Bereich der Smartphonereparaturen.

 

Abmahnschreiben wegen irreführender Werbung

 

Weiter heißt es in der mir vorliegenden Abmahnung, dass die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Startseite seiner Website mit folgender Aussage werben würde: „Hier findest du die zuverlässigsten und günstigsten Handywerkstätten…“

 

Diese Werbeaussage in Bezug auf „zuverlässigsten“ und „günstigsten“ stelle eine Berühmung einer Alleinstellung bzw. die Zugehörigkeit zu einer Spitzengruppe dar. Hiermit suggeriere der Abgemahnte den Verbrauchern, dass er der einzige zuverlässigste und insbesondere günstigste auf dem Markt ansässige Betreiber eines Reparaturensuchmaschinenportals sei. Diese Angabe sei aber schlichtweg falsch. Die Werbeaussage sei daher unlauter und stelle eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar.

 

Aufgrund der aufgezeigten Wettbewerbsverstöße stünde der Abmahnerin ein Anspruch auf Unterlassung gegen den Abgemahnten gemäß § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 5 UWG zu. Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, die unlauteren Handlungen sofort einzustellen. Um die Wiederholungsgefahr auszuräumen habe er eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hierfür würde ihm eine Frist bis zum 05.10.2016 gesetzt werden. Eine Unterlassungserklärung, die den Ansprüchen der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen würde, sei dem Schreiben beigefügt. Es stehe dem Abgemahnten selbstverständlich frei, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben, so Rechtsanwältin Schumann.

 

Durch seine rechtswidrigen Handlungen habe sich die Vangerow GmbH veranlasst gesehen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die dadurch entstandenen Kosten habe der Abgemahnte gem. § 12 Abs. 1 S. 1, 2 UWG zu tragen. Diese würden sich nach einem Gegenstandswert von 10.000 € berechnen und sich auf 745,40 € summieren. Für den Eingang des Betrages habe Rechtsanwältin Sarah Schumann den 07.10.2016 notiert.

Abmahnung Vangerow GmbH

wegen irreführender Werbung

vertreten durch Rechtsanwältin Sarah Schumann

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.