Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des VAWID e.V., Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland, vom 17.10.2016 vor. Mit diesem wird dem Abgemahnten ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen. Unterzeichnet ist das Abmahnschreiben von dem Vereinsvorsitzenden Markus Kunter. Als Anlage liegen dem Schreiben eine Liste of Alternative Dispute Resolution Entities, eine vorformulierte Unterlassungserklärung und ein Auszug des eBay-Angebots des Abgemahnten bei.

 

Wer ist der VAWID e.V.?

Bislang war mir der Verein im Zusammenhang mit Abmahnungen nicht bekannt. Er teilt selbst in seinem Schreiben mit, dass es sich um einen gemeinnützigen Verein handele, der im März 2016 gegründet worden und seitdem aktiv sei. Er diene der Förderung des lauteren Wettbewerbs und habe es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, wettbewerbswidrige Rechtsverletzungen im gewerblichen Bereich auszuräumen, damit seine Mitglieder nicht unlauteren Wettbewerbsverstößen fortdauernd ausgesetzt seien.

 

Weiter teilt der Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland e.V. mit, dass ihm verschiedene Unternehmer und Händler aus nahezu allen Bereichen angehören würden, so u.a. Betreiber von Online-Warenhäusern und Online-Shops, Gastronomie, Inkassounternehmen, Heizung- und Sanitärdienstleister, Immobilienverwaltungsgesellschaften usw.

 

Weitere Informationen über die Vereinstätigkeit, die Satzung und den sich daraus resultierenden satzungsgemäßen Aufgaben, sowie Ausstattung und Mitgliederzusammensetzung, könne der Abgemahnte dem Internetauftritt der Abmahnerin unter www.vawid.de entnehmen.

 

Dem Briefkopf ist zu entnehmen, dass eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-ID in Zuteilung seien.

 

Abmahngrund fehlender Hinweis auf OS-Plattform

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seiner Angebotsdarstellung gegen Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten zu verstoßen. Hiernach sei er als innerhalb der EU niedergelassener Unternehmer, der über das Internetportal eBay online Kaufverträge abschließt, verpflichtet, einen Link zu der von der EU-Kommission eingerichteten Online-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) einzustellen und seine E-Mail-Adresse anzugeben. Dies habe der Abgemahnte nicht getan.

 

Hinsichtlich des dargestellten Rechtsverstoßes bestehe ein Unterlassungsanspruch des VAWID e.V. gem. § 8 UWG. Der Abgemahnte werde aufgefordert, eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 07.11.2016 abzugeben.

 

Kosten werden in Höhe von 297,50 € geltend gemacht und seien zahlbar innerhalb einer Woche ab Abgabe der Unterlassungserklärung. Auch wenn die Aktivlegitimation des Vereins fraglich ist, so sollte in jedem Falle fristgerecht auf das Abmahnschreiben reagiert werden

Abmahnung VAWID Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland e.V.

wegen fehlendem Hinweis auf OS-Plattform

Stand: 10/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.