Der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. hat mit Schreiben vom 15.09.2026 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen.
Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. Abmahnung
Der Verband steht in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände gemäß § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und ist somit zur Aussprache einer derartigen Abmahnung befugt.
In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die nachfolgend genannten bayerischen Kfz-lnnungen unmittelbare Mitglieder des Verbands seien:
- Kfz-lnnung München-Oberbayern
- Kfz-lnnung Schwaben
- Kfz-lnnung Mittelfranken
- Kfz-lnnung Unterfranken
- Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Oberpfalz und Kreis Kelheim/NDB
- Innung des Kraftfahrzeughandwerks Oberfranken
- Kfz-lnnung Niederbayern
Gegenstand der Abmahnung
Der Abgemahnte hatte auf der Plattform mobile.de unterschiedlicher Kraftfahrzeuge als Privatangebote offeriert. Angesichts der Anzahl der privat zum Verkauf angebotenen unterschiedlichen Fahrzeuge, die innerhalb kurzer Zeit vom Abgemahnten angeboten worden seien, entspräche das gezeigte Angebotsverhalten nicht dem eines privaten Anbieters, der im Regelfall nicht mehr als ein bis zwei Fahrzeuge im Jahr veräußere.
Durch das private Anbieten habe der Abgemahnte gegenüber den angesprochenen Verkehrskreisen den unzutreffenden Eindruck erweckt, er sei selbst Verbraucher. Dies stellt eine stets unzulässige geschäftliche Handlung dar. Der Abgemahnte agiert nach Ansicht des Verbandes am Markt als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Forderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Es wird bis zum 25.09.2026 die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Dem Abmahnschreiben liegt ein vorformuliertes Muster einer Erklärung bei.
Achtung: Im Muster ist von dem Verband eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR aufgenommen worden!
Es ist immer ratsam, eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht. Das Gefährlichste an der Sache ist die geforderte Unterlassungserklärung. Es kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie Ihr Leben lang gebunden sind. Daher sollte man bei der Formulierung ganz besonders vorsichtig sein.
Werden für die Abmahnung Kosten gefordert?
Ja, Abmahnkosten werden in Höhe von 296,31 EUR bis zum 25.09.2026 gefordert.
Werden gerichtliche Schritte angedroht?
Im Abmahnschreiben steht:
„Für den Fall, dass bis zu dem in der beigefügten vorgeschlagenen Unterlassungserklärung angegebenem Datum keine Unterlassungserklärung im Original bei uns eingegangen ist, werden ohne weitere Vorankündigung weitere rechtliche Schritte eingeleitet.“
Reagieren Sie auf die Abmahnung nicht, so müssen Sie damit rechnen, dass der Verband z.B. eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt, oder direkt Klage erhebt.
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Das ist jetzt das Wichtigste:

- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!

Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

