Gegenstand der Abmahnung

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. hat mit Schreiben vom 21.02.2022 eine Abmahnung ausgesprochen.

 

In der Abmahnung heißt es, dass der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. (VDM) der Branchenverband für natürliches Mineralwasser, Heilwasser und Quellwasser in Deutschland sei. Zu den Mitgliedern würden über 100 deutsche Mineralbrunnenunternehmen, die natürliches Mineralwasser fördern und vertreiben zählen.

 

Die Mitglieder des Vereins hätten diesen satzungsgemäß damit beauftragt, für den lauteren Wettbewerb einzutreten und die Interessen der Mitglieder erforderlichenfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Der Verband sei gemäß § 8 b Abs. 2 UWG in die Liste qualifizierter  Wirtschaftsverbände eingetragen, die beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Daher sei der Verband berechtigt, Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen, wenn Dritte wettbewerbswidrig zu Lasten der Mitglieder agieren, heißt es.

 

Um was geht es?

Einem der Mitglieder sei aufgefallen, dass der Abgemahnte auf seiner Webseite XXX mit folgenden Aussagen für seine Well-Blue Wasserfilteranlagen werbe:

 

„Trinkwasser wird gesetzlich strenger reglementiert als Mineralwasser. Bei Mineralwasser sind die Hersteller dazu verpflichtet, 17 Schadstoffhöchstwerte einzuhalten, wohingegen es beim Leitungswasser für 30 gesundheitsgefährdende Stoffe Auflagen gibt, die kommunalen Trinkwasserversorger einhalten müssen.

 

Laut TrinkwV darf Trinkwasser höchstens 10 Mikrogramm Uran pro Liter beinhalten, während die die Mineral- und Tafelwasserverordnung keinen Uran-Grenzwert vorschreibt. Ebenso sucht man in der Mineral- und Tafelwasserverordnung für schädliche organische Chlorverbindungen, Fungizide und Herbizide sowie PAKs bei Mineralwässern vergeblich nach Grenzwerten.“

 

Des Weiteren behaupte der Abgemahnte:

 

„Leitungswasser ist nach wie vor das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und wird in Puncto Qualität strenger reglementiert als Mineralwasser“.

 

Der Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. ist der Ansicht, dass die o.g. Texte unzutreffend und irreführend seien und eine unlautere Herabsetzung von natürlichem Mineralwasser darstellen.

 

Begründet wird das Ganze wie folgt: Trinkwasser sei gesetzlich nicht strenger reglementiert als natürliches Mineralwasser und es werde auch nicht „in puncto Qualität strenger reglementiert als Mineralwasser“. Vielmehr sei die Regelungssystematik für Trinkwasser und natürliches Mineralwasser nur gänzlich unterschiedlich. Natürliches Mineralwasser müsse ursprünglich rein sein, was bei der Anerkennung eines natürlichen Mineralwassers umfassend geprüft werde. In der Folgezeit müsse das Mineralwasser stabil bleiben und diesen hohen Qualitätsstandard halten, was ebenfalls engmaschig überprüft werde. Damit sei die gesetzliche Regelung für natürliches Mineralwasser letztlich sogar strenger als für Trinkwasser, heißt es in der Abmahnung.

 

Zwischen den Mitgliedern und dem Abgemahnten bestünde ein Wettbewerbsverhältnis, da dieser Wasseraufbereitungsanlagen verkaufe und auf seiner Webseite damit werbe „Mineralwasser vs. Leitungswasser“ und „Leitungswasser ist unser Gewinner“, um dann darauf hinzuweisen, dass Verbraucher das Leitungswasser mit einer seiner Umkehrosmoseanlagen filtern sollten.

 

Die Werbeaussagen des Abgemahnten würden einen Verstoß gegen die §§ 3, 5 UWG darstellen.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird bis zum 03.03.2022 gefordert.

 

Kosten der Abmahnung: 250,00 EUR, Zahlungsfrist: 10.03.2022

Abmahner: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V.

 

Gegenstand der Abmahnung: wegen wettbewerbswidriger Aussagen auf einer Webseite

 

Stand: 02/2022

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.