Gegenstand der Abmahnung

Mit der mir vorgelegten Abmahnung vom 27.01.2015 macht der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) aus Berlin die ihm angeblich zustehenden Rechte wegen der Verletzung des Urheberrechts an einer Produktfotografie eines Vertragspartners und Mitgliedes geltend. Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet ließ diese Abmahnung durch die Kanzlei Lutz Schroeder auf Kiel aussprechen.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seinem Verkaufsangebot auf der Internetplattform eBay ein Produktfoto unrechtmäßig verwendet zu haben. Der Abmahnung wurde ein Ausdruck des Angebotes und des betroffenen Produktfotos beigefügt.

 

Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet Abmahnung

 

Es wird im weiteren Verlauf darauf hingewiesen, dass eBay International AG bereits über die Urheberrechtsverletzung informiert wurde und das Angebot des Abgemahnten durch diese gelöst wurde. Die Anschrift des Abgemahnten habe der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet von eBay International AG erhalten.

 

Inhaber des besagten Produktfotos sei das Verbandsmitglied Thomas Weinmann, der die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt. Der Abgemahnte habe daher keinerlei Recht, dieses Bildwerk zu verwenden. Er habe keine Lizenz erworben und sich vielmehr unter Missachtung der Rechte des Urhebers gratis bedient.

 

Die Kanzlei Lutz Schroeder weist des weiteren darauf hin, dass es nicht darauf ankäme, ob der Abgemahnte das Foto direkt aus dem Angebot des Rechteinhabers kopiert oder anderweitig im Internet gefunden und übernommen habe. Auch käme es nicht darauf an, ob der Abgemahnte die Urheberverletzung selbst begangen oder eine dritte Person das Angebot eingestellt habe. Als Inhaber des eBay-Mitgliedskontos sei er verantwortlich.

 

Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet sei dem Rechtsinhaber gegenüber vertraglich verpflichtet, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Mit gleichem Vertrag habe der Rechteinhaber den Verband ausdrücklich ermächtigt. Dieser Vertrag wird der Abmahnung ebenfalls als Kopie beigelegt.

 

Abmahnung Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die beanstandete Nutzung zukünftig zu unterlassen und bis zum 09.02.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Formulierungsvorschlag einer solchen Erklärung wird der Abmahnung ebenfalls beigelegt.

 

Für den Fall der nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Erklärung, werde der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Weiter im Text macht der Abmahner einen Schadensersatzanspruch geltend.

 

Aus dem beigelegten Vertrag zwischen dem Verband zum Schutz geistigen Eigentums und dem Rechteinhaber geht hervor, dass dieser sämtliche Schadensersatzansprüche aus der Urheberrechtsverletzung an den er Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet Verbrand abtritt.

 

Abmahnung Lutz Schroeder Rechtsanwalt

 

Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt aus der Lizenzanalogie. Es wird der Schaden zunächst nach der Höhe einer Vergütung beziffert, die für eine entsprechende Nutzung marktüblich sei. Nach der Rechtsprechung seien sodann bestimmte Aufschläge hinzuzurechnen. Die Kanzlei Schroeder fügt sodann eine tabellarische Zusammensetzung des Forderungsbetrages in die Abmahnung sein. Für die Nutzung eines Fotos werden 60,00 € zugrunde gelegt. Hinzuzurechnen sei ein Aufschlag von 60,00 € (100%) wegen unterlassenem Bildquellennachweis und wein weiterer Aufschlag von 30,00 € (50%) für die Verwendung zu Werbezwecken. Inkl. 7% MwSt ergibt sich ein Forderungsbetrag in Höhe von 160,50 €.

 

Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten der Abmahnung zu erstatten. Diese berechnet die Kanzlei Schroeder nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 €, sodass sich ein Rechnungsbetrag von 124,00 € ergibt.

 

Der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet sei jedoch zu einer Klärung im Wege eines außergerichtlichen Vergleichsvorschlages bereit. Sofern sich der Beklagte zu der geforderten Unterlassung verpflichtet und einen Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € zahlt, werde die Angelegenheit als erledigt betrachtet.

 

Rechtsanwalt Lutz Schroeder stellt anheim, dieses Angebot mit Zahlung bis zum 09.02.2015 anzunehmen.

 

Der Abgemahnte wird zudem darauf hingewiesen, dass sämtliche Korrespondenz ausschließlich mit der Kanzlei Schroeder zu führen ist. Weder der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet noch der Rechteinhaber Thomas Weinmann wünschen ausdrücklich keine direkte Kontaktaufnahme.

 

Das Abmahnschreiben erstreckt sich über 4 Seiten. Beigefügt wurde sodann der Formulierungsvorschlag der Unterlassungsverpflichtungserklärung, eine auf den 06.01.2015 datierte Vollmacht, der Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Rechteinhaber sowie der Ausdruck des streitgegenständlichen eBay-Angebotes.

 

Rechtsanwalt Lutz Schroeder ist seit dem 12.01.2006 als Anwalt zugelassen. Der Internetauftritt der Kanzle unter www.kanzleischroeder-kiel.de ist zur Zeit (Stand 02.02.2015) nicht erreichbar.

Abmahner: Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Lutz Schroeder 

Stand:  27.01.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.