Bezeichnung des qualifizierten Wirtschaftsverbands (§ 4 Absatz 3 UKlaG i. V. m. § 8b Absatz 3 UWG):
Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Erreichbar unter (Telefon, Telefax, E-Mail, Internetadresse, Anschrift):
Telefon: 0221 416405
Telefax: 0221 414151
E-Mail: info@vgu-koeln.de
www.vgu-koeln.de
Hohenzollernring 12
50672 Köln
Satzungszweck gemäß 4 Absatz 3 UKlaG i. V. m. § 8b Absatz 3 UWG
Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs als Berufsverband durch Aufklärung und Belehrung sowie Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege gemäß § 1 der Satzung
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: VR 4715
Stand*: 20.09.2023
* vorstehende Angaben können sich zwischenzeitlich geändert haben. Ich übernehme keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände
Auf der Webseite vom Bundesamt für Justiz ist die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände veröffentlicht. Hier können Sie die Liste direkt aufrufen.
Auf der Webseite vom Bundesamt für Justiz heißt es:
„Qualifizierte Wirtschaftsverbände, die in diese Liste eingetragen sind, können bei Verwendung unwirksamer Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei unwirksamen Individualvereinbarungen, bei verbraucherschutzgesetzeswidrigen Geschäftspraktiken oder bei unlauteren geschäftlichen Handlungen von ihrem Verbandsklagerecht auf Unterlassung und auf Widerruf Gebrauch machen.
Ausschließlich mit der Eintragung in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände erwerben die Verbände die Berechtigung, außergerichtlich oder gerichtlich gegen verbraucherschädigende, unlautere oder wettbewerbswidrige Praktiken vorzugehen.
Die Eintragungspflicht ist nicht anzuwenden auf Verfahren, die am ersten Tag des neunten auf die Verkündung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs folgenden Kalendermonats bereits rechtshängig sind.“
Abmahnungen sind möglich
Da der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen ist darf er auch nach dem 01.12.2021 z.B. eine Abmahnung aussprechen. Seit Mittwoch, den 01.12.2021, müssen nämlich rechtsfähige Verbände / Wirtschaftsverbände – von den Abgemahnten oftmals als „Abmahnvereine“ bezeichnet, gemäß § 8b UWG (Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb) in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sein, um Abmahnungen aussprechen zu dürfen.
Voraussetzungen gemäß § 8b UWG für die Eintragung
Ein rechtsfähiger Verband, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, gewerbliche oder selbstständige berufliche Interessen zu verfolgen und zu fördern sowie zu Fragen des lauteren Wettbewerbs zu beraten und zu informieren, wird auf seinen Antrag in die Liste eingetragen, wenn
1. er mindestens 75 Unternehmer als Mitglieder hat,
2. er zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr seine satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen hat,
3. auf Grund seiner bisherigen Tätigkeit sowie seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung gesichert erscheint, dass er
a) seine satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam und sachgerecht erfüllen wird und
b) seine Ansprüche nicht vorwiegend geltend machen wird, um für sich Einnahmen aus Abmahnungen oder Vertragsstrafen zu erzielen,
4. seinen Mitgliedern keine Zuwendungen aus dem Verbandsvermögen gewährt werden und Personen, die für den Verband tätig sind, nicht durch unangemessen hohe Vergütungen oder andere Zuwendungen begünstigt werden.
Abmahnung erhalten?
Sollten Sie eine Abmahnung z.B. per E-Mail, Fax oder per Post erhalten haben, dann ist dies jetzt das Wichtigste:
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Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
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Kostenlose Erstberatung nutzen!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.