Immer wieder stellen mir Onlinehändler unter anderem diese Fragen:
- Muss ich dem Verbraucher nach Vertragsschluss meine kompletten AGB schicken, oder reicht die Widerrufsbelehrung aus?
Ja, nur die Widerrufsbelehrung reicht nicht! - Genügt ein Link z.B. in einer Mail, wo der Verbraucher die AGB einsehen kann, oder muss man die AGB als Datei bzw. ausgeschrieben in der Mail beifügen?
Nein, ein Link reicht nicht. Als Datei oder ausgeschrieben geht beides. - Kann man die AGB auch ausgedruckt der Warensendung beilegen?
Ja, das geht.
Andere Anwälte haben mir etwas anderes gesagt. Wo steht das?
In § 312f BGB heißt es in Absatz 2:
…
(2) Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Die Bestätigung nach Satz 1 muss die in Artikel 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Angaben enthalten, es sei denn, der Unternehmer hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsschluss in Erfüllung seiner Informationspflichten nach § 312d Absatz 1 auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
Droht eine Abmahnung, wenn ich die AGB nicht versende?
Ja, ein Verstoß gegen § 312f BGB könnte eine Abmahnung zur Folge haben. Ich weiß, dass es bei eBay z.B. so ist, dass der Kunde nach dem Kauf zwar von eBay automatisiert per E-Mail die hinterlegte Widerrufsbelehrung erhält, nicht jedoch auch die AGB und zwar auch dann nicht, wenn Sie die AGB in dem von eBay vorgegebenen Feld hinterlegt haben.
Mein Praxistipp: Sie sollten dem Kunden Ihre AGB am besten per E-Mail z.B. als pdf-Datei im Anhang zusenden, oder diese der Warensendung beilegen. Riskieren Sie keine Abmahnung.
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