Ein Abgemahnter hat mir eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Berlin vom 08.06.2015 vorgelegt. Unterzeichnet ist diese von Rechtsanwältin Jennifer Beal. Diese teilt mit, dass die Wettbewerbszentrale Büro Berlin auf den Internetauftritt des Abgemahnten aufmerksam gemacht worden sei. Der Empfänger des Abmahnschreibens würde dort für die Vermietung von Laptops, Tablets und Monitoren werben und dort für die Vermietung des Apple MacBook Pro wie folgt werben:

„MacBook Pro 15„ 2,4 GHz mit Retina Display
Hersteller Apple
2,91 € pro Tag
Preise inkl. Gesetzlicher MwSt“

Wird dieser Artikel zur Artikelliste hinzugefügt, werde der Adressat zunächst aufgefordert, ein Angebot einzufordern. Dabei seien persönliche Angaben zu nennen. Im späteren Verlauf seien Mietdauer und Versand auszuwählen.

 

Grund für die Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Berlin

Der Wettbewerbszentrale Büro Berlin liege eine Beschwerde vor, bei der eine Mietdauer von 10 Tagen eingesetzt worden wäre. Je nach dem, ob die Rücksendung durch den Kunden erfolgen solle oder ob vielmehr eine Abholung bzw. Lieferung gewünscht sei, sei ein Angebot für einen Mietzeitraum von 10 Tagen über 120,49 € bzw. 178,80 € (mit Lieferung) vorgelegt worden.

 

Aus den der Abmahnerin vorliegenden Angeboten ergebe sich, dass der Mietpreis pro Tag somit nicht bei dem beworbenen Preis von 2,91 € liegen würde, sondern vielmehr bei 12,05 €. Die Werbung des Abgemahnten suggeriere jedoch, dass der Mietpreis pro Tag für das MacBook Pro 15„ in jedem Fall, unabhängig von etwaigen Rahmenbedingungen bei 2,91 € pro Tag liegen würde, so der Tenor der Abmahnung. Da dieses offensichtlich nicht der Fall sei, sei die Preisbewerbung als irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG zu beanstanden.

 

Nach eigenen weiteren intensiven Recherchen konnte die Wettbewerbszentrale Büro Berlin zwar feststellen, dass der Abgemahnte unter dem Link „Unsere Preise“ folgenden Hinweis erteile:

„Wir bieten den besten Mietpreis in Deutschland. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Die angezeigten Mietpreise beziehen sich auf eine Mietdauer von 120 Tagen. Bei einer kürzeren Mietdauer liegt der Mietpreis über dem angegebenen Wert“.

Dieser Hinweis könne jedoch nicht als ausreichend angesehen werden, um den potentiellen Kunden über mögliche Preisstaffeln bzw. Preisvariationen aufzuklären, so Rechtsanwältin Jennifer Beal. Die Preisangaben des Abgemahnten würden somit nicht den Anforderungen des § 1 Abs. 6 PAngV genügen. In diesem Zusammenhang weist die Wettbewerbszentrale Büro Berlin auch auf § 1 Abs. 1 PAngV hin, wonach der Abgemahnte verpflichtet sei, gegenüber Letztverbrauchern mit sogenannten Endpreisen zu werben. Sofern der Endpreis von individuellen Einstellungen abhänge, so seien diese Parameter mitzuteilen.

 

Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)

Ein Verstoß gegen die PAngV stelle zugleich einen Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG dar. Daher nehme die Wettbewerbszentrale Büro Berlin den Abgemahnten auf Unterlassung in Anspruch. Rechtsanwältin Beal weist darauf hin, dass der der Wettbewerbszentrale Büro Berlin aus dem dargestellten Gesetzesverstoß zustehende Unterlassungsanspruch nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne. Eine Frist hierzu wurde bis zum 18.06.2015 gesetzt.

 

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Büro Berlin im Briefkasten vorgefunden? Bewahren Sie Ruhe und mailen oder faxen mir das Abmahnschreiben jetzt zu. Ich sehe mir dieses dann gern an und melde mich schnellstens bei Ihnen zurück.

Abmahnung Wettbewerbszentrale Büro Berlin

wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) bei Vermietung von Produkten (hier: Apple MacBook Pro)

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.