Gegenstand der Abmahnung

Am 04.10.2018 haben die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky, Kaiserstraße 21-23, 44135 Dortmund im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Ulf Haumann, der Sachbearbeiter des Abmahnschreibens zeigt an, dass ihn die Abmahnerin in Ticketing-Angelegenheiten mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt habe.

 

Was tun bei einer Abmahnung der VfB Stuttgart 1893 AG

Die VfB Stuttgart 1893 AG habe ebenso wie andere Bundesligisten ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Tickets zu unterbinden, um einen unkontrollierten Handel mit Tickets zum Schutz der eigenen Fans zu bekämpfen. Beispielsweise sei es nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen oder Gewalttätigkeiten in den Stadien durch bekannte Hooligans zu verhindern, wenn die Clubs weitgehend kontrollieren können, wer Tickets erwerbe. Bei einem anonymen Verkauf über Online-Verkaufsplattform wie z.B. eBay-Kleinanzeigen sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Außerdem gehe es der Abmahnerin auch darum, eine flächendeckende Versorgung der Fans mit Karten zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Dieses Ziel werde kontakeriert, wenn Tickets von Händlern aufgekauft werden würden, um die Karten anschließend gewinnbringend zu höheren Preisen zu veräußern. Eine rigorose Handhabung solcher Fälle sei vor dem Hintergrund der Ziele des Erhalts einer sozialen Preisstruktur sowie der Gewährleistung der Sicherheit in der Mercedes-Benz-Arena unumgänglich. Auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten seien nach den Vorgaben des für alle Clubs verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ die Clubs dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen.

 

Grund der Beauftragung der Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky sei, dass der Abgemahnte vier Tickets für das Spiel des VfB Stuttgart gegen FC Bayern München in der Saison 2018/19 auf der Internetplattform eBay-Kleinanzeigen eingestellt habe. Es seien die ATGB in dem Angebot nicht abgebildet worden und das Ticket sei öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden.

 

Die VfB Stuttgart 1893 AG habe aufgrund der Rechtsverletzungen gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung und Zahlung einer Vertragsstrafe. Zudem könne sie weitere Sanktionen gemäß der ATGB verhängen.

 

Bis zum 18.10.2018 soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 250,00 EUR angeboten, der bis zum 18.10.2018 zahlbar wäre.

 

Rechtsanwalt Haumann führt aus, dass der VfB Stuttgart besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden lege, die, wie der Abmahnerin bewusst sei, mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden seien. In vielen Fällen würden sich Rückfragen und Einwendungen seitens des Abgemahnten telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass diesem hierdurch weitere Kosten entstehen würden. Es werden sodann Sprechzeiten genannt, zu denen die Rechtsanwälte telefonisch zur Verfügung stünden.

Abmahnung VfB Stuttgart 1893 AG

wegen Schwarzhandel mit Bundesligatickets

vertreten durch Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky

Stand: 10/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.