Gegenstand der Abmahnung

Am 1.3.2019 haben die Rechtsanwälte von Appen Jens, Poststraße 36, 20354 Hamburg im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG eine Abmahnung wegen Verwendung der Wortmarke „VfB Stuttgart“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jens Piel.

 

Markenrechtsverletzung Marke „VfB Stuttgart“ führt zu Abmahnung

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass die Abmahnerin Inhaberin der Wortmarke „VfB Stuttgart“ (DPMA-Nr. 009602954) sei. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „VfB Stuttgart“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt (§ 12 BGB).

 

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay unter Verwendung der vorbenannten Unternehmenskennzeichen Bekleidung zum Verkauf anbiete. Durch die Nutzung der Unternehmenskennzeichen ihrer Mandantschaft im geschäftlichen Verkehr, ohne dass diese die Nutzung autorisiert habe, verletze er die Markenrechte ihrer Mandantschaft, so die von Appen Jens Rechtsanwälte.

 

Diese habe daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach §§ 14, 15 MarkenG. Sie sei nicht gewillt, die geschilderten Rechtsverletzungen hinzunehmen, weshalb der Abgemahnte aufgefordert werde, die in der Anlage zu der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens 8.3.2019 zurückzusenden. Der Ordnung halber werde darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens vermutete Wiederholungsgefahr beseitigen könne.

 

Sofern der Empfänger des Abmahnschreibens beabsichtige, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, würde Rechtsanwalt Jens Piel darauf hinweisen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitige. Im Falle einer Modifizierung trage der Abgemahnte das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werde.

 

Darüber hinaus werde er aufgefordert, die durch die Inanspruchnahme der bevollmächtigten Kanzlei entstandenen Kosten (1.531,90 €) durch Überweisung bis spätestens 8.3.2019 zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch der VfB Stuttgart 1893 AG folge aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Schadensersatzes. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibe vorbehalten. Des Weiteren wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, der bis zum 8.3.2019 zu erfüllen sei und die Art, Dauer und den Umfang der bezeichneten Verletzungshandlungen umfasse.

Abmahnung VfB Stuttgart 1893 AG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „VfB Stuttgart“

vertreten durch von Appen Jens Rechtsanwälte

Stand: 03/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.