Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der eis.de GmbH aus Bielefeld durch die Volke 2.0 Rechtsanwälte aus Waltrop vom 13.11.2014 vor. Die eis.de GmbH betreibt u.a. unter eis.de einen Onlineshop für Erotikzubehörartikel, Bekleidung und Sexspielzeug. Hintergrund der eis.de Abmahnung ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Produktfotografien durch den Abgemahnten auf der Verkaufsplattform hood.de.

 

eis.de Abmahnung was tun?

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, detailliert und schriftlich Auskunft zu erteilen sowie bis zum 25.11.2014 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. In dieser Erklärung erkennt der Abgemahnte die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach an. Ein direkter Schadensersatzbetrag wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefordert. Nach Auskunftserteilung wird der Schaden dann in der Regel beziffert.Ohne eine Auskunft kann auch kein Schaden ermittelt werden. Schließlich kommt es unter anderem auf den Zeitraum der Nutzung, den Ort der Nutzung etc. an. Ich kann nur jedem raten, wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

 

Abmahnung eis.de 6 Seiten

 

Die Abmahnung erstreckt sich über 6 Seiten. Etwaige Screenshots wurden zur Glaubhaftmachung eingesetzt. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Albrecht. Dieser ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Lehrbeauftragter für E-Business und Partner der Volke Rechtsanwälte Partnerschaftgesellschaft mbB.

 

Die Kanzlei Volke Rechtsanwälte – volke 2.0

 

In der Kanzlei volke 2.0 sind unter anderem Rechtsanwalt Claus Volke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Lehrbeauftragter für IT-Recht und Partner der Volke Rechtsanwälte Partnerschaftgesellschaft mbB sowie Rechtsanwältin Claudia Volke, Fachanwältin für Familienrecht tätig. Die Kanzlei findet man im Internet unter www.volke2-0.de.

 

Abmahnung bearbeitet von volke 2.0

 

Die Rechtsanwälte volke 2.0 haben in der Vergangenheit unter anderem auch Abmahnungen für die Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH (Stand 7/2013), sowie für Herrn Frank Plück (Stand: 5/2014) ausgesprochen. Rund 10 Mal hatte ich die Kollegen bisher auf der Gegenseite. Die Ansprüche werden von der Kanzlei volke 2.0 konsequent für die Auftraggeber verfolgt. Gesprächsbereitschaft wurde stets signalisiert. Vergleichsgesprächen standen die Kollegen volke 2.0 offen gegenüber. Die mir bekannten Abmahnungen waren alle berechtigt.

Abmahner: eis.de GmbH 

Vertreter des Abmahners: Volke 2.0 Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung: fehlerhafte Testwerbung

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.