Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 13.04.2016 hat Herr Thorsten Jarmer durch Rechtsanwalt Volker Jakob, Günteroder Straße 10, 35080 Bad Endbach jeweils eine urheberrechtliche und eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Zwei Abmahnungen – kein Fall von Rechtsmissbrauch

 

Um es vorweg zu nehmen: Dass Rechtsanwalt Jakob die Vorwürfe gegen den Abgemahnten nicht mit einer Abmahnung, sondern in zwei separaten Schreiben geltend macht, ist aus juristischer Sicht völlig korrekt. Es handelt sich um zwei vollkommen unterschiedliche Angelegenheiten. Würde man die Verletzung des Urheberrechts und die Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zusammen geltend machen, gäbe es spätestens bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung Probleme bei der Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts. Es geht daher nicht – wie ein Nichtjurist meinen könnte – um die Erhöhung der Kosten, die der Abgemahnte zu zahlen habe, sondern um eine juristisch saubere Trennung von zwei vollkommen unabhängigen Unterlassungsansprüchen des Abmahners. Ein Rechtsmissbrauch liegt hierdurch eindeutig nicht vor.

 

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Herrn Thorsten Jarmer

Rechtsanwalt Volker Jakob teilt mit, dass sein Mandant – wie der Abgemahnte ebenfalls – im Internet als gewerblicher Verkäufer tätig und würde u.a. Reinigungstabletten für Kaffeevollautomaten zum Kauf anbieten, so dass ein konkretes Wettbewerbsverhältnis bestehen würde.

 

Der Abgemahnte würde sich in seinen Angeboten nicht wettbewerbskonform verhalten, indem er u.a. fehlerhaft über das Widerrufsrecht des Verbrauchers informieren würde. Rechtsanwalt Volker Jakob führt aus, dass wenn dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zustünde, der Unternehmer gem. Art. 246 a Absatz 2 Nr. 1 EGBGB verpflichtet sei, den Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu informieren. Dieses würde der Abgemahnte nicht korrekt machen.

 

Ebenfalls werde moniert, dass der Verbraucher nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen, informiere und dass keine Aufklärung über die Speicherung der Daten erfolge. Auch würde er dem Verbraucher keine Informationen über die OS-Plattform zur Klärung von Online-Streitigkeiten, insbesondere an leicht zugänglicher Stelle den erforderlich Link zur Verfügung stellen.

 

Die in seinem wettbewerbswidrigen Verhalten begründete Wiederholungsgefahr könne der Abgemahnte durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die bis zum 21.04.2016 abzugeben sei, ausräumen. Auch die Kosten, die durch die Abmahnung entstanden seien und mit 984,60 EUR netto nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR berechnet werden, habe er bis zum 25.04.2016 zu zahlen.

 

Mit der Unterzeichnung des der Abmahnung beigefügten Musters würde sich der Abgemahnte u.a. zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.500 EUR für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlungen verpflichten.

 

Die urheberrechtliche Abmahnung von Herrn Thorsten Jarmer

Mit der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, ein Lichtbild von dem Abmahner ohne dessen Zustimmung zur Bewerbung seines eBay-Angebots verwendet zu haben und damit gegen dessen Urheberrecht verstoßen zu haben. Zudem habe er den Namen von Herrn Thorsten Jarmer, der sich auf der abgebildeten Dose befunden habe, retuschiert.

 

Somit stünden diesem ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz zu. Offensichtlich habe der Abgemahnte das Bild über einen längeren Zeitraum in mindestens 4 Mehrfach-Angeboten unberechtigt verwendet. Als entgangene Lizenzgebühr für jedes Lichtbild stünde dem Abgemahnten ein Betrag in Höhe von 100 EUR zu. Zusätzlich sei eine Strafgebühr von 200 EUR wegen der fehlenden Urhebernennung geltend zu machen, so dass sich der vorläufige Schadensersatzbetrag diesbezüglich auf 300 EUR belaufen würde. Der Abgemahnte solle Auskunft über den tatsächlichen Umfang und die Dauer der Nutzung erteilen. Darüber hinaus habe er die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen, die sich nach einem Gegenstandswert von 6.300 EUR berechnen würden und mit 546,50 EUR geltend gemacht werden würden.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sei bis zum 22.04.2016 zu Händen von Rechtsanwalt Jakob abzugeben.

Abmahnung Thorsten Jarmer

wegen Wettbewerbsrecht (fehlerhafte Widerrufserklärung u.a.) und Urheberrecht

vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.