Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller, Maximilianstraße 35, 80539 München vor, die diese am 07.09.2016 im Auftrag der Volkswagen AG ausgesprochen haben. Hintergrund sei die Nutzung der Marke „VW“ auf der Internetseite des Abgemahnten. Sachbearbeiterin des Abmahnschreibens ist Rechtsanwältin Karina Schreyer. Diese teilt mit, dass sie sich an den Abgemahnten als registrierter administrativer Ansprechpartner der Domain XXX wende. Dieser nutze diese Domain im geschäftlichen Verkehr zur Kundenakquise in seiner Geschäftstätigkeit als Versicherungsmakler.

 

Die Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller führen aus, dass die Volkswagen AG darauf aufmerksam geworden sei, dass der Abgemahnte auf dessen Internetseite das Firmenlogo der Abmahnerin, „VW“, darstellen würde. Für diese Internetseite sei der Empfänger des Abmahnschreibens laut Impressum verantwortlich. Er nutze das Firmenlogo dabei zur Bewerbung des „VW Autoversicherungen Vergleichsrechners“. Ausweislich der Fußnote unter dem Vergleichsrechner handele es sich dabei um einen eingebetteten Rechner von Check 24.

 

Hintergrund zur Marke „VW“ der Volkswagen AG

 

Rechtsanwältin Schreyer teilt mit, dass dem Abgemahnten sicherlich bekannt sei, dass ihre Mandantin einer der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilproduzent Europas sei, der seit vielen Jahrzehnten unter den Marken „Volkswagen“, „VW“ und insbesondere auch der Bildmarke „VW“ auftreten würde. Diese Zeichen seien, teilweise seit vielen Jahrzehnten, umfassend für die Volkswagen AG geschützt. Selbstverständlich seien auch die Zeichen „Volkswagen“ und „VW“ als Wortmarken umfassend für die Abmahnerin geschützt (s. z.B. deutsche Wortmarke „Volkswagen“, DE-621252, angemeldet bereits 1949 und eingetragen am 03.06.1952 u.a. für „Kraftwagen“; deutsche Wortmarke „VW“, DE-39930000, eingetragen am 16.07.1999, u.a. für „Versicherungswesen einschließlich Vermittlung von Versicherungen“).

 

Abmahnschreiben Volkswagen AG wegen Verwendung Firmenlogo „VW“

 

Die Unterzeichnerin informiert sodann, dass sie in der Nutzung des Firmenlogos ihrer Mandantin auf der Internetseite des Abgemahnten eine Verletzung der Kennzeichenrechte ihrer Mandantin sehe. Diese habe ihn zur Verwendung der VW-Marke für dessen eigenen geschäftlichen Zwecke nicht ermächtigt und verwehre sich ausdrücklich gegen diese. Insbesondere liege vorliegend eine Rechtsverletzung darin, dass der Internetnutzer zur Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung verleitet werden solle, für die er sich sonst – ohne die inkriminierte Kennzeichenverwendung – nicht entschieden hätte. Darüber hinaus würde der Empfänger des Abmahnschreibens die VW-Wortmarke auch in der URL verwenden, wodurch Internetnutzer und Robots zusätzlich auf dessen Website gelockt werden würden. Es werde der unrichtige Eindruck erweckt,, über die Website könnten Angebote der Volkswagen AG bzw. der Volkswagen Autoversicherung AG eingeholt werden. Dies sei jedoch gerade nicht der Fall, so die Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 15.09.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 3.888,47 EUR (Gegenstandswert: 30.000 EUR) zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche würde vorbehalten bleiben.

Abmahnung Volkswagen AG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „VW“

vertreten durch Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.