Bundesweite Hilfe bei Abmahnung von Appen Jens Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die von Appen Jens Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– 1. FC Nürnberg e.V.
– 1. FC Union Berlin e.V.
– VfL Wolfsburg Fußball-GmbH

 

Nachfolgend berichte ich über die Kanzlei von Appen Jens. Erstellt wurde dieser Beitrag am 9.10.2018. Sie erhalten nähere Informationen zu der Kanzlei unter der folgenden Webseite: www.vonappen-jens.de.

 

Wer verbirgt sich hinter der Kanzlei von Appen Jens?

 

Die Rechtsanwaltskanzlei von Appen besteht aus den Rechtsanwälten Jörg von Appen (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 09.05.1997) und Rechtsanwalt Dr. Andreas Jens (zugelassen zur Rechtsanwaltschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit 28.03.2006).

 

Die Sozietät ist an der Poststraße 36 in 20354 Hamburg tätig.

 

Erfahrung mit der Kanzlei von Appen Jens

 

Bekannt wurde mir die Kanzlei, weil mir im September 2017 ein Abgemahnter eine Abmahnung der Kanzlei zur Überprüfung vorgelegt hat.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht

 

Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • 1. FC Union Berlin e.V. (Produkt: Glasaufsteller) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „1. FC Union Berlin“)
  • HSV Fußball AG (Produkt: Schal) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „HSV“)
  • VfL Wolfsburg Fußball-GmbH (Produkt: Mütze) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „VfL Wolfsburg“)

Abmahnung der Kanzlei von Appen Jens erhalten

 

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei von Appen Jens eine Abmahnung (z.B. Markenrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung. Mein Ziel ist es stets, die Angelegenheit so kostengünstig wie nur möglich für Sie zu beenden. Über die Höhe der Abmahnkosten und etwaigen Schadensersatz sollte verhandelt werden. Geht es auch um beim Zoll beschlagnahmte Ware, so sollten Sie sich unbedingt helfen lassen, damit Ihnen neben der Abmahnung nicht auch noch ein Strafverfahren droht.

 

Stand: 9.10.2018

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.