Gegenstand der Abmahnung

Herr Steffen Skorubski hatte mit Schreiben vom 7.4.2015 eine Abmahnung gegenüber einem Verkäufer auf der Internetplattform discogs.com ausgesprochen. Der Anbieter von Schallplatten war verschiedenen Informationspflichten nicht nachgekommen. Da der Händler keine Unterlassungserklärung abgab, erhob Steffen Skorubski Klage vor dem Landgericht Cottbus. Seine Vertreter sind die Walter Thummerer Endler & Coll. Rechtsanwälte. Gegenstand der Klage waren die nachfolgenden Unterlassungsansprüche und die vorgerichtichen Abmahnkosten.

 

Der Abgemahnte soll es künftig unterlassen, im geschäftlichen Verkehr, bei Fernabsatzverträgen über das Internet Schallplatten anzubieten und dabei

 

a) keine Belehrung über das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen vorzuhalten; und/oder

b) den Kunden nicht

  • über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen; und/oder
  • darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist; und/oder
  • darüber, wie er mit den nach § 312 i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung ge-stellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann; und/oder
  • über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

zu unterrichten; und/oder

c) zu erklären, dass er als Privatperson verkauft; und/oder

d) einen versicherten Versand zu einem Mehrkostenpreis anzubieten, ohne Verbraucher darauf hinzuweisen, dass der Verkäufer das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung bei der Versendung trägt, es sei denn, der Verbraucher als Käufer hat den mit der Versendung Beauftragten selbst ausgewählt, ohne dass dieser zuvor vom Unternehmer als Verkäufer benannt wurde; und/oder

e) folgende AGB-Klausel – wörtlich oder sinngemäß – zu verwenden:

 

„Keine Rücknahme“

f) keine Angaben bezüglich

  • der Identität; und/oder
  • der Anschrift; und/oder
  • der Telefonnummer; und/oder
  • der Adresse der elektronischen Post
  • des Diensteanbieters vorzuhalten

Die Klage war meiner Einschätzung nach begründet. Der Anbieter hat seinen Onlineauftritt bei Discogs jetzt auch von mir absichern lassen, um endlich auf der sicheren Seite zu sein. Wäre er nur früher zu mir gekommen, dann hätte er sich die Kosten des Verfahrens sparen können.

Abmahnung Steffen Skorubski

wegen Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Walter Thummerer Endler & Coll. Rechtsanwälte

Stand: 7.4.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.