Ein gewerblicher Verkäufer bei ebay hatte insgesamt 5 Lichtbilder eines anderen gewerblichen Anbieters ungefragt benutzt und gab auf die Abmahnung hin keine Unterlassungserklärung ab. Daher habe ich im Auftrag des Verletzten Rechtsinhabers beim LG München I eine einstweilige Verfügung beantragt. Im Beschluss heißt es zgl. des Streitwertes:

„Nach Auffassung der Kammer ist die Festsetzung eines Streitwertes in Höhe von € 15.000,- angemessen, wobei € 3.000,- auf jedes Foto entfallen.“

Diese Streitwertfestsetzung freut mich ehrlich gesagt sehr. In mehr als 80 % aller meiner Fälle vertrete ich die Verletzer und nicht die Rechteinhaber. Immer wieder werden von Kollegen Abmahnkosten nach Streitwerten von teilweise über 10.000 EUR für ein Bild geltend gemacht. Diese hohen Streitwert gab es in München in der Vergangenheit tatsächlich, aber heute weht erfreulicherweise ein anderer Wind. 3.000 EUR Streitwert bedeuten Abmahnkosten von 281,30 EUR netto. Das ist meiner Ansicht auch völlig in Ordnung, wenn es um ein Bild geht.

 

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