Gegenstand der Abmahnung

Vorliegen habe ich eine Abmahnung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Christian Kramarz, Bad Nauheimer Straße 4, 64289 Darmstadt vom 05.11.2015 im Auftrag von Herrn Andre Finzel wegen unerlaubter Übernahme von Texten.

 

Rechtsanwalt Kramarz führt aus, dass der Gegenstand seiner Beauftragung die Verletzung der Rechte seiner Mandantschaft durch die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines Textes im Rahmen des Internetauftritts des Abgemahnten sei. Herr Andre Finzel habe zum Zwecke der Information und Werbung ein umfassendes Informationsangebot unter http://onlinekredit.org zusammengestellt. Er verdiene mit diesen Domains und den dort hinterlegten Inhalten seinen Lebensunterhalt, indem er Einnahmen aus Werbe- und Affiliate-Netzwerken erziele, teilt der Bevollmächtigte des Abmahners mit. Weiter heißt es sodann in der Abmahnung vom 05.11.2015, dass die Texte von Herrn Andre Finzel dem Schutz des Urheberrechts als Sprachwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG unterliegen würden. Es ergeht der Hinweis, dass ein Text urheberrechtlichen Schutz erlange, wenn er eine individuelle geistige Schöpfung darstelle.

 

Die Abmahnung von Herrn Andre Finzel

Die Texte des Abmahners seien speziell zur Nutzung als suchmaschinenoptimierte Texte veröffentlicht worden, um der Domain, auf der die Texte veröffentlicht seien, zu bestimmten Suchbegriffen zu einer Platzierung auf den oberen Plätzen der Suchmaschinenergebnisse zu verhelfen. Diese Auswahl, die Einteilung und Anordnung der Suchbegriffe aus der Alltagssprache in den Texten bildet die Grundlage für den Schutz als Werk im Sinne des Urheberrechts. An diesen Texten habe seine Mandantschaft die ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne von § 3 UrhG inne.

 

Der Abgemahnte habe auf seiner Internetseite unter der Überschrift „Online Kredite ohne Schufa“ einen Text von Herrn Andre Finzel unberechtigt veröffentlicht. Den entsprechenden Text finde man im Internet auf der Internetseite http://www.onlinekredit.org von dem Abmahner rechtmäßig veröffentlicht, so Rechtsanwalt Christian Kramarz. Die erforderlichen Rechte seien dem Abgemahnten nicht eingeräumt worden. Daher würde dieser die Rechte des Abmahners nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, 15, 31 Abs. 3, 16, 19a UrhG verletzen.

 

Deshalb würden diesem Ansprüche auf Unterlassung der Rechtsverletzung, Ersatz der durch das rechtswidrige Verhalten des Abgemahnten entstandenen Kosten, Ersatz des entstandenen Lizenzschadens sowie Auskunft über das Ausmaß der unberechtigten Nutzung des Textes zustehen.

 

400 EUR Schadensersatz für die Texte?

Der Schadensersatz des Abmahners wird mit 400 EUR beziffert. Dies würde der ständigen Rechtsprechung entsprechen. Als Grundlage der Berechnung würden die Honorare für die Nutzung journalistischer Beiträge im Internet 2013 des Deutschen Journalisten Verbandes von den Gerichten herangezogen werden.

 

Bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren wird ein Streitwert von 6.400 EUR zugrunde gelegt. Hieraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von 546,50 EUR netto, der sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und der Auslagenpauschale in Höhe von 20 EUR zusammensetzt. Die Gesamtsumme in Höhe von 946,50 EUR sei zahlbar bis zum 13.11.2015.

 

Parallel hierzu wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ebenfalls bis zum 13.11.2015 abzugeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei.

Abmahnung Andre Finzel

wegen unerlaubter Übernahme von Texten (Urheberrechtsverletzung)

vertreten durch Rechtsanwalt Christian Kramarz

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.