Gegenstand der Abmahnung

Am 15.12.2016 haben die Rechtsanwälte Kröber PartmbB, Zur Drehscheibe 5, 92637 Weiden in der Oberpfalz im Auftrag der Firma Werbewiesel e.K., Inhaberin Anita Fleischmann, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwalt Sven Kröber, der Unterzeichner des mir vorliegenden Abmahnschreibens, teilt mit, dass Gegenstand ihrer Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten im Internet auf www.ebay.de sei, mit denen dieser ihrer Mandantin in unlauteren Wettbewerb trete.

 

Abmahnschreiben wegen Informationspflichtverletzungen

Es wird moniert, dass der Abgemahnte seinen Informationspflichten nicht nachkommen würde. Insbesondere würde er den Verbraucher bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr nicht über die einzelnen technischen Schritte informieren, die zu einem Vertragsverhältnis führen würden. Auch mache er keine Angaben dazu, ob der Vertragstext von dem Unternehmer nach dem Vertragsschluss gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Dies unterlasse er pflichtwidrig.

 

Als ein in der EU niedergelassener Unternehmer, der online Kaufverträge eingehe, sei der Abgemahnte gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordung, ODR = Online Dispute Resolution) verpflichtet, einen Link zu der unter http://ec-europa.eu/consumer/odr eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen und seine E-Mail-Adresse anzugeben.

 

Die ODR-Verordnung gelte seit dem 09.01.2016 unmittelbar in den EU-Staaten. Es handele sich bei den daraus resultierenden Informationspflichten der Unternehmer um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3 a UWG, so dass fehlende Informationen einen Wettbewerbsverstoß begründen würden.

 

Namens und mit Vollmacht der Werbewiesel e.K. werde der Abgemahnte aufgefordert, die vorbezeichnete Rechtsverletzung umgehend einzustellen und bis zum 23.12.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Des Weiteren habe er die Kosten der Inanspruchnahme der Kröber Rechtsanwälte zu tragen. Der Schadensersatzanspruch umfasse auch die Kosten ihrer Inanspruchnahme in Höhe der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, weil diese zur sachgerechten Verfolgung der Angelegenheit erforderlich seien, so Rechtsanwalt Sven Kröber. Diese würden sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000 € berechnen. Der Zahlungseingang in Höhe von 745,40 € werde bis zum 23.12.2016 erwartet.

Abmahnung Werbewiesel e.K., Inh. Anita Fleischmann

wegen fehlendem Hinweis auf Vertragstextspeicherung, keiner Angabe zur OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Kröber Partnerschaft mbB

Stand: 12/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.