Gegenstand der Abmahnung
Mit Schreiben vom 15.12.2016 hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Friedrich Schäfer, Exerzierplatzstraße 1, 66953 Pirmasens im Auftrag der Wicked Chili GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel. Rechtsanwalt Dr. Schäfer führt aus, dass seine Mandantin im Wege des Onlinehandels neben anderen Waren auch Zubehör für Mobiltelefone und Computer vertreibe. Der Abgemahnte würde im Onlinehandel ebensolche Produkte vertreiben.
Irreführende Werbung mit Begriff Leder als Abmahngrund
Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halte, beispielsweise auf der Verkaufsplattform eBay. So würde er z.B. eine Handyhülle anbieten, die in den Artikelmerkmalen mit dem Begriff Leder beschrieben sei. Ein Testkauf habe jedoch ergeben, dass die Hülle tatsächlich nicht, auch nicht in Teilen, aus echtem Leder bestehen würde. Damit würde der Abgemahnte den angesprochenen Verkehr über wesentliche Produktmerkmale in die Irre führen.
Nach den Bezeichnungsvorschriften RAL 060 A 2 dürfe der Begriff oder Wortverbindungen mit dem Begriff Leder oder mit Ausdrücken, die nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder eine Lederart hinweise, für lederähnliche Materialien, die nicht aus gewachsener tierischer Haut bzw. Fell hergestellt worden seien, nicht verwendet werden.
Der Umstand, dass der Interessent im weiteren Verlauf des Angebots in Erfahrung bringen könne, dass die Schutzhüllen aus Kunstleder bestünden, sei unbeachtlich. Die Bewerbung von Kunstlederprodukten mit der Bezeichnung „Leder“ stelle auch in diesem Fall eine wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers dar.
Darüber hinaus würde der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen weitere Regeln des lauteren Wettbewerbs verstoßen.
Widerrufsbelehrung ist auch Gegenstand der Abmahnung
Unter der Überschrift Widerrufsbelehrung gebe er an, die Frist zum Widerruf betrage einen Monat. In der Widerrufsbelehrung gebe der Abgemahnte hingegen die Widerrufsfrist mit 31 Tagen an. Damit führe er den Verbraucher in die Irre, denn für Verbraucher bleibe in allen Monaten, die weniger als 31 Tage haben, unklar, welche Frist gelten solle, so Rechtsanwalt Dr. Schäfer.
Da der Empfänger des Abmahnschreibens Wettbewerber der Wicked Chili GmbH sei, stehe dieser gemäß § 8 Abs. 1 und 3 Ziff. 1 UWG ein Unterlassungsanspruch zu. Dieser könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Bis zum 23.12.2016 solle er eine entsprechende Erklärung abgeben. Ein Muster sei dem Schreiben beigefügt.
Des Weiteren würde ihm eine Frist zur Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten in Höhe von 1.264,89 EUR netto bis zum 30.12.2016 gesetzt. Die Gebühren beinhalten Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR sowie die Testkaufkosten in Höhe von 104,99 EUR.
Abmahnung Wicked Chili GmbH
wegen Irreführender Werbung mit Leder, widersprüchlicher Widerrufsfristen
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schäfer
Stand: 15.12.2016
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.