Gegenstand der Abmahnung
Frau Wiebke Haarkemper hat am 03.12.2015 eine Abmahnung durch Rechtsanwalt Michel Hobrecker, Metzstraße 14, 81667 München u.a. wegen Verstoß gegen das UWG aussprechen lassen.
Unter Punkt 1 führt der Unterzeichner unter der Überschrift „Irreführende Werbung“ aus, dass seine Mandantin kürzlich feststellen musste, dass der Abgemahnte unter seinem Onlineshop sowie über Faebook esoterische Produkte bewerben und vertreiben würde, wobei dieser unzählige Wirksamkeitsangaben machen würde, die wissenschaftlich nicht nachgewiesen seien und dessen Aussagen daher irreführend seien. In dem weiteren Text werden sodann einige Aussagen aus den Angeboten des Abgemahnten zitiert.
Abmahnung von Wiebke Haarkemper erhalten?
Die Abmahnerin vertreibe über ihre Internetseite ähnliche Produkte wie der Abgemahnte, so dass er aufgrund des bestehenden konkreten Wettbewerbsverhältnisses ein Mitbewerber sei.
Sodann heißt es unter Punkt 2 der Abmahnung unter der Überschrift „Verstoß gegen Informationspflichten gemäß § 4 Nr. 5 UWG“, dass der Abgemahnte jüngst ein Gewinnspiel mit Werbecharakter veranstaltet und dabei nicht alle erforderlichen Angaben gemacht habe. So habe er es unterlassen, über den Beginn und das Ende zu informieren sowie Angaben über die Art der Benachrichtigung der Gewinner.
Als nächstes wird mit der Abmahnung durch Rechtsanwalt Hobrecker moniert, dass der Abgemahnte ein sog. „Feenland Armband“ als einen Bedarfsgegenstand mit der Aussage „Sind aus nickelfreien und bleifreiem Modeschmuck. Gut verträglich auch für Kinder…“ bewerbe. Bei der Abbildung des Armbandes würde kein Betrachter davon ausgehen, dass, dass darin überhaupt Nickel enthalten sein könne, so dass es sich vorliegend um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten handeln würde.
Durch die vorgenannten Verstöße werde ein Anspruch der Frau Wiebke Haarkemper auf Unterlassung gemäß § 8 UWG begründet, so Rechtsanwalt Michel Hobrecker. Darüber hinaus stehe ihr ein Anspruch auf Schadensersatz zu, zu dessen Bezifferung der Abgemahnte zur Auskunft über Art und Umfang seiner wettbewerbswidrigen Handlungen verpflichtet sei. Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr sei der Abgemahnte verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, deren Eingang bis zum 11.12.2015 erwartet werde. Innerhalb von zwei Wochen ab Briefdatum werde der oben bezeichneten Auskunft entgegen gesehen, so die Aussage in der Abmahnung.
Der Abgemahnte wird sodann aufgefordert, die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Hobrecker gemäß einer dem Schreiben anliegenden Kostenaufstellung zu tragen und ebenfalls binnen zwei Wochen ab Briefdatum zu zahlen. Die Kostenaufstellung endet mit einem Betrag i.H.v. 1.171,67 EUR. Dem Muster der strafbewehrten Unterlassungserklärung, welches der Abmahnung beiliegt, ist zu entnehmen, dass sich der Gegenstandswert in Höhe von 20.000 EUR zusammen setzt aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR für Wirkaussagen und je 5.000 EUR für Teilnahmebedingungen sowie „nickelfrei“.
Abmahnung Wiebke Haarkemper
wegen irreführender Werbung u.a.
vertreten durch Rechtsanwalt Michel Hobrecker
Stand: 12/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
-
Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
-
Ist die Abmahnung berechtigt?
-
Wird eventuell zu viel gefordert?
-
Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.