Gegenstand der Abmahnung

Am 20.09.2016 hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Lars Friedrich Krone, Pettenkoferstraße 46, 80336 München im Auftrag der Frau Wiebke Haarkemper eine Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Krone teilt mit, dass seine Mandantin die Internetseiten schamanische-krafttieren.de und schamanisches-kunsthandwerk.de betreibe. Auf der Seite schamanische-krafttiere.de würden sich seit dem Jahr 2013 Texte zu zahlreichen Krafttieren, insbesondere zu deren Eigenschaften und deren spiritueller Bedeutung befinden. Unter den im Abmahnschreiben bezeichneten URLs würden sich Texte zu Delfinen und Schildkröten befinden, deren alleinige Urheberin Frau Haarkemper sei.

 

Wiebke Haarkemper Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Texten

Rechtsanwalt Lars Friedrich Krone schreibt, dass in dem von dem Abgemahnten betriebenen Webshop verschiedene Produkte mit von der Abmahnerin geschaffenen Texten beworben werden würden. Die Texte werden sodann in dem Abmahnschreiben zitiert und die URLs werden genannt.

 

Mit der Verwendung dieser Texte greife der Abgemahnte in die seiner Mandantin als Urheberin zugewiesenen ausschließlichen Verwertungsrechte ein.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Nutzung der genannten Texte ab sofort zu unterlassen und die Texte aus dem Webshop zu entfernen. Darüber hinaus werde er aufgefordert, die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen. Hierfür habe der Bevollmächtigte den 30.09.2016 vorgemerkt.

 

Weiter weist Rechtsanwalt Lars Friedrich Krone darauf hin, dass es nicht ausreichend sei, die beanstandete Handlung zu beenden, also die Texte aus dem Webshop zu entfernen.

 

Ferner werde der Abgemahnte aufgefordert, dem Unterzeichner bis spätestens 07.10.2016 über den Umfang der Urheberrechtsverletzung Auskunft zu erteilen, unter Angabe des entsprechenden Zeitraums, in welchem die Verletzungshandlungen begangen worden seien sowie der in diesem Zeitraum durch den Verkauf der betreffenden Artikel erzielten Gewinne. Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen werde nach Erteilung der geforderten Auskünfte erfolgen.

 

Auch habe der Abgemahnte die der Frau Wiebke Haarkemper entstandenen Kosten zu erstatten, die vorläufig mit 1.044,40 EUR netto beziffert werden würden (Gegenstandswert: 25.000 EUR). Für die Erstattung des Betrages habe der Bevollmächtigte der Abmahnerin ebenfalls den 07.10.2016 vorgemerkt.

Abmahnung Wiebke Haarkemper

wegen Urheberrechtsverletzung an Text

vertreten durch Rechtsanwalt Lars Friedrich Krone

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.