Gegenstand der Abmahnung

Am 28.11.2019 haben die FPS Rechtsanwälte, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt am Main im Auftrag der Wild Beauty GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter war Rechtsanwalt Thomas Stein. Hintergrund waren Urheberrechtsverletzungen durch Verwendung von Produktfotos.

 

Urheberrechtsverletzung führt zu Wild Beauty GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Stein führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantin exklusiver Distributor für die Produkte der „John Paul Mitchell Systems ®“ (nachfolgend „JPMS™“) sei. Das Lizenzgebiet umfasse Deutschland.

 

Sie sei jüngst darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay in seinem Händlershop eine große Anzahl an Produkten aus dem Warenportfolio von „JPMS™“ zum Verkauf angeboten habe. Ein entsprechender Ausdruck liege dem Schreiben an. Teilweise seien diese Angebote mit Originalfotos der Firma „JPMS™“ bebildert worden. Konkret habe der Abgemahnte (mindestens) 24 Originalfotos in seinen Online-Angeboten verwendet.

 

Die Originalfotos seien jedoch zur Verwendung für das Gebiet Deutschland von „JPMS™“ exklusiv (also zur ausschließlichen Nutzung) an die Wild Beauty GmbH und deren offizielle Kunden lizenziert.

 

Die Rechte der Wild Beauty GmbH habe der Abgemahnte durch das Einbinden der Originalfotos in seine Angebote verletzt.

 

Er werde aufgefordert, die Urheberrechtsverletzung sofort zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Des Weiteren habe er Schadensersatz (Lizenzgebühr) zu zahlen, der mit 2.736,00 € beziffert werde.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 30.000 € geltend gemacht.

 

Für die Ermittlung der Rechtsverletzung werden pauschal 55,00 € geltend gemacht.

 

Der sich hieraus ergebende Gesamtbetrag iHv 4.680,15 € sei zahlbar bis zum 12.12.2019.

Abmahnung Wild Beauty GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

vertreten durch FPS Rechtanwälte

Stand: 11/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.