Gegenstand der Abmahnung

Am 25.08.2016 haben die Rechtsanwälte Fechner, Poststraße 37, 20354 Hamburg im Auftrag der Wisecon A/S aus Dänemark eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Britta Klingberg.

 

Diese teilt mit, dass ihre Mandantin 2007 in Dänemark unter dem Namen Wisecon A/S gegründet und seit 2010 unter diesem Namen auch in Deutschland tätig sei. Sie beliefere hier seither Kunden, sei auf Messen vertreten (etwa seit 2013 auf der „Wasser Berlin International“ und seit 2014 auf der IFAT – Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abafall- und Rohstoffwirtschaft in München), in Behördenkontakt zur Listung eines Teiles ihrer Prdoukte auf der § 18 IfSG-Liste und unterhalte ihre Website unter der Domain www.wisecon.dk, seit 2013 auch in deutscher Sprache und unter Benennung eines Ansprechpartners für Deutschland mit deutschen Kontaktdaten.

 

Durch die Nutzung von Wisecon in Deutschland habe sie hier seit 2010 Namensrechte gem. § 12 BGB sowie Unternehmenskennzeichen- und – über die Domain – auch Titelschutzrechte gem. § 5 MarkenG begründet.

 

Namensrechtsverletzung durch Registrierung einer Domain

Die Fechner Rechtsanwälte führen aus, dass ihre Mandantin kürzlich auf die von dem Abgemahnten registrierten Domain wisecon.XXX aufmerksam geworden. Durch diese Registrierung verletze er jedenfalls die Namensrechte der Abmahnerin gem. § 12 BGB. Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass er ggf. zusätzlich auch Marken- und Unternehmenskennzeichenrechte verletzen würde, sollte er zukünftig Inhalte unter der Domain öffentlich zugänglich machen.

 

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass es sich bei Wisecon um eine von Haus aus kennzeichnungskräftige Kennzeichnung handele. Die Entstehung von Namens- und Kennzeichenrechten setzte damit lediglich ihre Ingebrauchnahme im geschäftlichen Verkehr voraus.

 

Dem Abgemahnten werde vorgeworfen, dass er den Namen Wisecon im Januar 2014 als Domainnamen habe registrieren lassen. Schon im Registrieren eines Domainnamens und dessen Aufrechterhalten liege ein Namensgebrauch vor, so Rechtsanwältin Klingberg.

 

Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderung der Wisecon A/S

Der Abgemahnte werde aufgefordert, es zu unterlassen, den Domainnamen wisecon.XXX registriert zu halten. Weiter habe er die eingetretene Störung zu beseitigen, indem er gegenüber der DENIC eG in eine Löschung der Domain einwillige; dies folge aus §§ 1004, 12 S. 1 BGB. Ein entsprechender Dispute-Antrag sei von den Fechner Rechtsanwälten für ihre Mandantin bereits bei der DENIC eG eingereicht worden.

 

Der Abgemahnte habe bis zum 01.09.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weitere Ansprüche, insbesondere Auskunft und Schadensersatz, würden vorbehalten bleiben.

 

Schließlich habe der Abgemahnte der Wisecon A/S die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu ersetzen. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.531,90 EUR (Gegenstandswert: 50.000 EUR) sei zahlbar bis zum 08.09.2016.

Abmahnung Wisecon A/S

wegen Namensrechtsverletzung „Wisecon“

vertreten durch Rechtsanwälte Fechner

Stand: 08/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.