Gegenstand der Abmahnung

Am 14.2.2017 haben die Rechtsanwälte Steinhöfel, ABC-Straße 38, 20354 Hamburg im Auftrag der WKDA GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Rechtsanwalt Reinhard Höbelt, der Sachbearbeiter, teilt mit, dass sich seine Mandantin aus dem Akronym der Domain wirkaufendeinauto.de gebildet habe, die von dieser bereits seit 2012 betrieben werde. Die WKDA GmbH sei ferner Inhaberin des beim DPMA unter der Reg.-Nr. 302015054824 für die Klassen 9, 12, 35, 37 und 38 als Wort-/Bildmarke eingetragenen Kennzeichens, welches nachstehend abgebildet sei.

 

Unautorisierte Werbung ist Markenrechtsverstoß

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass der Abgemahnte mit dem in der Abmahnung wiedergegebenen Werbebanner für sein Geschäft werben würde.

 

Mit dieser der Marke ihrer Mandantin hochgradig verwechslungsfähigen Werbung verletze der Abgemahnte die Markenrechte ihrer Mandantin, §§ 4, 14 MarkenG, so die Rechtsanwälte Steinhöfel weiter.

 

Dem Empfänger des Abmahnschreibens werde Gelegenheit gegeben, diesen Gesetzesverstoß außergerichtlich beizulegen und werde aufgefordert, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung bis Dienstag, den 21.2.2017, 12:00 Uhr unterzeichnet abzugeben. Eine Fristverlängerung komme aufgrund der Eilbedürftigkeit bei marken- und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht in Betracht, so dass die Bevollmächtigten der Abmahnerin bei fruchtlosem Verstreichen der Frist die unverzügliche Einleitung gerichtlicher Schritte empfehlen würden.

 

Die Wiederholungsgefahr könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung habe der Abgemahnte auch die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwaltskanzlei Steinhöfel entstandenen Kosten zu begleichen.

 

Mit der Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung solle sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, „der Unterlassungsgläubigerin die durch die Einschaltung ihrer Anwälte entstandenen Kosten zu erstatten“ sowie anerkennen, „daß er dem Grunde nach verpflichtet ist, der Unterlassungsgläubigerin allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die beanstandete Wettbewerbshandlung entstanden ist und noch entsteht“. Darüber hinaus solle er binnen einer Woche nach Ablauf der gesetzten Frist Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen geben.

Abmahnung WKDA GmbH

wegen Markenrechtsverletzung an Wort-/Bildmarke

vertreten durch Rechtsanwälte Steinhöfel

Stand: 02/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.