Gegenstand der Abmahnung

Im Auftrag des Herrn Zdenek Gavel sprach eine Kanzlei unter dem 11.02.2015 eine Abmahnung aus. Diese Abmahnung wurde mir zur Einsichtnahme vorgelegt. Herr Zdenek Gavel bietet über die Verkaufsplattform eBay sowie unter www.autotime24.de Waren aus dem Bereich KFZ-Teile. Der Abmahner verkaufe ebenfalls über eBay gleichartige bzw. identische Ware. Der Abmahner habe nunmehr bei Preisvergleichen mit der Konkurrenz feststellen müssen, dass der Abgemahnte innerhalb seiner Angebote unzulässige Klauseln verwendet und damit gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoße.

 

Zdenek Gavel Abmahnung was tun

 

Die Rechtsanwälte führen die Verstöße beispielhaft anhand einer Angebotsgestaltung des Abgemahnten aus, weisen jedoch darauf hin, dass auch die weiteren Angebote fehlerhaft sind und umfangreich dokumentiert wurden. Der Abgemahnte habe bei seinem Angebot die Klausel „Achtung aufgrund der hohen Laufleistung wird der Motor ohne jegliche Garantie und Gewährleistung verkauft.“ Nach den Ausführungen in der Abmahnung sei ein solcher Gewährleistungsausschluss rechtswidrig. Gem. § 475 Abs. 2 BGB kann die Gewährleistungsfrist für Neuwaren nicht unter zwei Jahre und für Gebrauchsware nicht unter einem Jahr verkürzt und insbesondere nicht ausgeschlossen werden. Sonderbestimmungen für besonders alte oder intensiv genutzte Ware, hier Motor mit hoher Laufleistung, sehe das Gesetz nicht vor, sodass die pauschale Klausel des Abgemahnten nach den Ansichten des Abmahners unwirksam sei.

 

Abmahnung Zdenek Gavel durch eine Kanzlei

 

Zudem habe der Abgemahnte versäumt, den zwingend erforderlichen Hinweis zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts zu hinterlegen. Gerade bei Verkauf von gebrauchten Waren sei dieser Hinweis von hoher Relevanz, da die gesetzliche Gewährleistung hier abweichend von der sonst üblichen Praxis auf nur 1 Monate beschränkt werden kann.

 

Des weiteren genüge die vom Abgemahnten hinterlegte Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des Art. 246 Abs. 3 EGBGB. Demnach muss die Widerrufsbelehrung deutlich gestaltet sein. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass seine Widerrufsbelehrung für einen durchschnittlichen Verbraucher nur mit Mühe lesbar sei, weil eine Untergliederung des Textes fehle. Es werde nicht deutlich, dass unter der Überschrift „Widerrufsrecht“ auch Ausführungen zu den Widerrufsfolgen gemacht werden.

 

Sodann wird das Fehlen des Muster-Widerrufsformulars gerügt. Zwar weise der Abgemahnte auf dieses Formular hin, stelle es dem Verbraucher jedoch dann nicht zur Verfügung.

 

Schlussendlich komme der Abgemahnte auch seiner Mitteilungspflichten aus den § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB iVm Art. 246c Nr 2 EGBGB nicht nach. Er informiere nicht darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von ihm gespeichert werde und ob dieser dem Kunden zugänglich ist. Diese Information sei für den Käufer jedoch wesentlich, da bei eBay die abgeschlossenen Verkäufe nach 90 Tagen vom Server gelöscht werden. Häufig sind in den Angeboten Garantieangaben und Zusicherungen verborgen, sodann sich der Käufer nur durch eigene Absicherung des Angebotes schützen kann.

 

Unterlassungsansprüche

 

Aufgrund dieser Verstöße stehen dem Abmahner Zdenek Gavel Unterlassungsansprüche zu. Er verlangt mit vorliegender Abmahnung, dass der Abgemahnte sich durch Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Verstöße auch in Zukunft zu unterlassen. Ein Entwurf einer solchen Erklärung wird der Abmahnung beigelegt. Als Frist zur Abgabe dieser Erklärung wird der 20.02.2015, 12:00 Uhr genannt. Eine Fristverlängerung werde angesichts der Eilbedürftigkeit nicht gewährt.

 

Der Abgemahnte habe zudem dem Abmahner die Kosten dieser Abmahnung zu erstatten. Der zugrunde gelegte Gegenstandswert beträgt 20.000,00 €. Demnach verlangt der Abmahner die Erstattung eines Betrages in Höhe von 984,60 €. Als Zahlungsfrist wird der 27.02.2015 gesetzt.

 

Mit der beigefügten Unterlassungserklärung würde der Abgemahnte sich, neben der Verpflichtung zur Unterlassung, zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichten.

Abmahner: Zdenek Gavel 

Gegenstand der Abmahnung: Widerrufsbelehrung

Stand: 02/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.