Gegenstand der Abmahnung

Am 7.3.2019 haben die Rechtsanwälte Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends, Scheideweg 161, 26127 Oldenburg im Auftrag der Zebrapharm GmbH wegen Verletzung der Markenrechte an der Wortmarke „Pulmostat“ eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Henning Hillers.

 

Abmahngefahr durch Verletzung der Wortmarke „Pulmostat“

In dem mir vorliegenden Schreiben wird mitgeteilt, dass die Marke für Frau Doris Breuer-Boers eingetragen sei, welche die Geschäftsführerin der Zebrapharm GmbH sei und die Marke an diese lizenziert habe.

 

Die Marke sei unter anderem geschützt für veterinärmedizinische Erzeugnisse und Präparate, Ergänzungsfuttermittel für tiermedizinische Zwecke sowie für Futtermittelzusätze und Ergänzungsfuttermittel zur Vorbeugung und Behandlung von Störungen und Krankheiten des Luftröhren-, Bronchial- und Lungenbereichs bei Tieren.

 

Die Abmahnerin habe nun zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Abgemahnte unter der Bezeichnung „Pulmo Star“ Dienstleistungen im Bereich der Klasse 5 anbieten bzw. bewerben würde. Durch diese Verwendung der Bezeichnung „Pulmo Star“ verletze er die seiner Mandantschaft zustehenden Kennzeichenrechte, so Rechtsanwalt Dr. Hillers.

 

Zwischen dem von dem Abgemahnten benutzten Zeichen „Pulmo Star“ und dem zugunsten der Zebrapharm GmbH geschützten Zeichen „Pulmostat“ bestehe eine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr. Markenrechtliche Verwechslungsgefahr liege nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das Publikum glauben könne, dass die von den zu vergleichenden Zeichen erfassten Waren bzw. Dienstleistungen aus demselben Unternehmen oder ggf. aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen würden.

 

Vorliegend sei von einer Zeichenähnlichkeit auszugehen. Die Zeichen würden fast identisch ausgesprochen und unterschieden sich nur durch den letzten Buchstaben. Es entspreche ständiger Spruchpraxis der Markenämter und Gerichte, dass Unterschiede am Ende der zu vergleichenden Wortzeichen von den Lesern in der Regel kaum beachtet werden würden. Dementsprechend falle der Unterschied zwischen „…t“ und „….r“ nicht wesentlich ins Gewicht.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die Benutzung des Begriffs für Ergänzungsfuttermittel unverzüglich zu unterlassen und bis zum 14.3.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Desweiteren habe er die Kosten der Abmahnung i.H.v. 1.822,96 EUR (Gegenstandswert: 50.000 EUR) bis zum 20.3.2019 zu zahlen.

Abmahnung Zebrapharm GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Pulmostat“

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends

Stand: 03/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.