Bekannt ist mir die Kanzlei Zech und Partner aus Abmahnungen, die diese im Auftrag folgender Rechteinhaber ausgesprochen haben:

– SoftMaker Software GmbH

 

Rechtsanwälte Zech und Partner

Die Dr. Zech Rechtsanwälte Partnerschaft hat ihre Kanzleianschrift unter Marthastraße 16 in 90482 Nürnberg. Der Internetauftritt ist unter www.kanzlei-zech.de ist zufinden. Diesem ist zu entnehmen, dass dort wohl 6 Rechtsanwälte als Partner tätig seien und zwar Rechtsanwalt Dr. Dieter Zech, Rechtsanwältin Jasmin Belwe, Rechtsanwalt Alexander Christ, Rechtsanwalt Alex Christ, Rechtsanwalt Jan E. Hüttermann und Rechtsanwalt Bernhard Winter.

Eingetragen sei die Partnerschaft im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter PR 200. Es handele sich um eine Partnerschaftsschaftsgesellschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG).

Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte seien in den Rechtsbereichen Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, Immobilienrecht, Inkasso / Forderungsbeitreibung, Insolvenzrecht, IT-Recht, Mietrecht / Pachtrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Vertriebsrecht, Wirtschaftsmediation, Wirtschaftsrecht und Wohnungseigentumsrecht tätig.

Die zuständige Rechtsanwaltkammer ist die Rechtsanwaltkammer Nürnberg.

 

Rechtsanwalt Dr. Dieter Zech

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Dieter Zech ist seit dem 09.07.1969 gemäß dem Rechtsanwaltsregister zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er habe Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen, München und Zürich studiert und sei in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht und Urheberrecht tätig. Mitglied sei er in der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urhebrrecht (GRUR), in der Arbeitsgemeinschaft für Fachanwälte im Arbeitsrecht und im Deutschen Anwaltverein.

 

Rechtsanwalt Alexander Christ

Der in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Inkasso / Forderungsmanagement, Strafrecht, Urheberrecht und Erbrecht tätige Rechtsanwalt Alexander Christ ist seit dem 07.04.2004 gemäß dem bundesweiten Rechtsanwaltsregister zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sein Studium der Rechtswissenschaften habe er an der Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.

 

Rechtsanwalt Alex Christ

Rechtsanwalt Alex Christ sei ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Tätigkeitsfelder umfassen das Arbeitsrecht, das Urheberrecht, das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Er habe eine Mitgliedschaft im Diskussionsforum Arbeitsrecht e.V.. Zugelassen zur Rechtsanwaltschaft laut dem Rechtsanwaltsregister sei er seit dem 08.08.2007.

 

Rechtsanwältin Jasmin Belwe

Die in den Rechtsgebieten Insolvenzrecht, Insolvenzverwaltung, Zwangsverwaltung, Inkasso / Forderungsmanagement, Erbrecht und Vermögensnachfolge und Wirtschaftsmediation arbeitende Rechtsanwältin Jasmin Belwe sei Fachanwältin für Insolvenzrecht. Sie habe Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München studiert und sei Mitglied im Arbeitskreis Insolvenz, Sanierung, Reorganisation der Juristischen Gesellschaft zu Mittelfranken, Nürnberg e.V..

 

Rechtsanwalt Jan E. Hüttermann

Der an der Universität Münster Rechtswissenschafte studierte Rechtsanwalt Jan E. Hüttermann sei gemäß dem bundesweiten Rechtsanwaltsregister seit dem 13.01.2010 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seine Tätigkeitsfelder seien Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Wirtschaftsverwaltungsrecht.

 

Rechtsanwalt Bernhard Winter

Ebenfalls in der Kanzlei Zech und Partner arbeitet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Bernhard Winter. Die von ihm abdeckten Rechtsgebiete seien Mietrecht (Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht), Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht und Erbrecht.

 

 

Bei der Internetrecherche kommt man schnell auf Internetseiten von Kollegen, die von ihren Erfahrungen mit der Kanzlei Zech und Partner und deren Abmahnungen, die sie im Auftrag eines Rechteinhabers aussprachen, gemacht haben.

Gegenstand von ausgesprochenen Abmahnungen wäre z.B. der Vertrieb von Notebooks gewesen, auf denen eine geschützte Software installiert war. Wenn den Beiträgen Glauben geschenkt wird, dann wären zum Teil Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 113.000 EUR geltend gemacht im Zusammenhang mit ausgesprochenen Abmahnungen.

 

Abmahnung Zech und Partner

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