Sie benötigen rechtssichere AGB? Wollen dafür aber möglichst kein Geld ausgeben? Sie wollen die AGB sofort?

Das dachte sich auch ein gewerblicher Verkäufer auf dem Onlinemarktplatz eBay. Er übernahm einfach von mir erstellte AGB 1 zu 1 von einem meiner Mandanten. Schnell noch den eigenen Namen eingesetzt – FERTIG! Per Copy and Paste waren die AGB in sekundenschnelle im eigenen eBay-Auftritt integriert. Aber geht das tatsächlich so einfach? Definitiv "NEIN" !!! AGB sind urheberrechtlich geschützt. Darüber hatte ich auch in der Vergangenheit schon einmal berichtet. Leider musste ich in diesem Fall in eigener Sache aktiv werden und eine einstweilige Verfügung erwirken. Diese erging antragsgemäß:

"Auf Antrag des Antragstellers wird gemäß §§ 97 UrhG, 91, 890, 936 ff. ZPO im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, folgendes angeordnet:

1.
Die Antragsgegnerin hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € – ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, die nachfolgenden von dem Antragsteller erstellten allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, wie auf dem Onlinemarktplatz eBay am 8.11.2009 geschehen:

Vom Abdruck der AGB wurde abgesehen.

2.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Streitwert: 20.000 Euro"

Benötigen Sie rechtssichere AGB? Dann wenden Sie sich an mich. Dies ist in jedem Falle günstiger und mit deutlich weniger Ärger verbunden.