Heute habe ich AGB für eine Website ohne klassischen Shop, also ohne Warenkorbfunktion erstellt. Rechtssicher und abmahnsicher ist eine Website nur dann, wenn Sie unter anderem individuelle auf Ihre konkrete Website angepasste AGB verwenden. Ich kann nur immer und immer wieder von AGB Generatoren abraten. Die meisten mir bekannten AGB Generatoren gehen von einem klassischen Onlineshop mit Warenkorbfunktion aus. Hat Ihre Website aber gar keinen Warenkorb, was natürlich überhaupt kein Problem ist, dann müssen die Hinweise in den AGB zum Vertragsschluss dies selbstverständlich berücksichtigen.

Abmahnung droht bei falschen Angaben

Sie sind rechtlich als Onlinehändler dazu verpflichtet, Angaben über die einzelnen technischen Schritte die zum Vertragsschluss führen zu machen. Falsche oder unzutreffende Angaben sind irreführend und zugleich wettbewerbswidrig. Hat die Website gar keinen Warenkorb, dann darf in der AGB Klausel natürlich auch nichts darüber stehen. Es muss auf Ihre konkrete Situation angepasst sein. Das führt leider oft zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Datenschutzerklärung für Website ohne Shop

Auch Datenschutzerklärung muss bei einer Website ohne Shop anders formuliert sein, als bei einer Website mit Warenkorbfunktion. In der Datenschutzerklärung müssen grundsätzlich Informationen über die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung gegeben werden. Hier gibt es dann oftmals diverse Unterteilungen, wie 

 

  • Beim Besuch der Website
  • Bei Nutzung unseres Kontaktformulars
  • Bei Bestellungen über unsere Webseite

 

Oftmals finden sich Angaben zur Nutzung eines Kontaktformulars, obwohl es auf der Website gar kein Kontaktformular gibt. Auch überflüssige bzw. nicht zutreffende Angaben können irreführend und zugleich wettbewerbswidrig sein. Es ist äußerste Vorsicht geboten.

 

Der Punkt „Bei Bestellungen über unsere Webseite“ muss bei einer Website ohne Shop natürlich anders gestaltet sein, als bei einer Website mit Shop. AGB Generatoren berücksichtigen dies häufig nicht. Die Folge können Abmahnungen sein.

Weitere Abmahngründe bei der Website ohne Shop

Bei Shopabsicherungen muss man sehr gründlich vorgehen. Mir sind bei der heutigen Absicherung weitere diverse Punkte aufgefallen, die der Händler natürlich unbewusst falsch macht.

 

  • Preisangaben als Grafikdatei (Problem: von Sehbehinderten Personen so nicht erkennbar)
  • Hinweise auf ein Rückgaberecht (Ein Rückgaberecht gibt es seit dem 13.6.2014 nicht mehr. Heute gibt es nur noch das gesetzliche Widerrufsrecht.)
  • unverschlüsselte Website
  • etc.

Mein Ziel ist Ihr rechtssicherer und damit abmahnsicherer Onlinehandel. Setzen Sie meine Hinweise um, dann können wir dieses Ziel gemeinsam erreichen. Und damit auch alles aktuell bleibt halte ich Sie natürlich gern im Rahmen meines Updateservice auf dem Laufenden. Informieren Sie sich gern und lassen sich am besten heute noch ein Angebot unterbreiten.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!